Umsetzung des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
der Abgeordneten Ursula Lötzer, Sabine Jünger, Maritta Böttcher und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das Ziel des 100 000-Job-Programms der Bundesregierung ist, nach dem am 25. November 1998 verabschiedeten Eckpunktepapier der Bundesregierung „möglichst jedem Jugendlichen ein Angebot zu unterbreiten“ (S. 4). Entsprechend unterschiedlichen Lebenssituationen und Problemlagen sollte flexibel und durch eine Vielzahl von Ausbildungshilfen ein „Start in das Erwerbsleben“ ermöglicht werden. „Die Vermittlung auf betriebliche Ausbildungsstellen“ habe „hierbei Vorrang“ (S. 5).
In Köln werden Mittel des Sofortprogramms aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Arbeitsamt und dem Sozialamt der Stadt Köln unter dem Titel „Sprungbrett“ zur Finanzierung von Praktika verwandt, die jungen Menschen unter 25, die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragen, über das Sozialamt angeboten werden. Diese Praktika sind auf die Dauer von sechs Monaten und eine Wochenarbeitszeit von maximal 30 Stunden begrenzt und werden im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit maximal 850 DM netto vergütet. Antragstellerinnen und Antragsteller, die einen solchen Praktikumsvertrag nicht abschließen, wird keine Sozialhilfe gewährt. Im Ergebnis eines Pilotversuchs wird festgestellt, daß 20 % der Jugendlichen deshalb keine Sozialhilfe erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Köln eine Nichtteilnahme an Maßnahmen des Sofortprogramms mit dem gänzlichen Verlust sozialhilferechtlicher Ansprüche verbunden wird?
Hält die Bundesregierung eine gänzliche Streichung der Sozialhilfe mit dem BSHG für vereinbar?
Hält die Bundesregierung den Zwangscharakter eines solchen Vorgehens für vereinbar mit dem Geist und der öffentlichen Präsentation des „Jugend mit Perspektive“-Programms?
Worin sieht die Bundesregierung Gründe für die Ablehnung durch Jugendliche? Wie beurteilt die Bundesregierung die Konsequenzen des Entzugs von Sozialhilfe für die betroffenen Jugendlichen? Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, Jugendliche in die Kriminalität abzudrängen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die mit erzwungenen Praktika verbundene Einschränkung der in Artikel 12 Abs. 1 und 2 GG garantierten Freiheit der Berufswahl, nach der „niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden darf“?
Sind der Bundesregierung vergleichbare Kooperationen von Sozialamt und Arbeitsamt aus anderen Städten bekannt, in denen nach Ablehnung von Maßnahmen Leistungen nach dem BSHG insgesamt ausgesetzt wurden? Um welche Städte und Kreise handelt es sich?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über Sanktionen gegenüber den bisher 13 449 Abbrecherinnen bzw. Abbrechern (bis Mai 1999) im Sofortprogramm? Wie viele in welcher Höhe wurden verhängt?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über Sanktionen gegenüber den 49 246 Jugendlichen, die eine Teilnahme aus verschiedenen Gründen bisher ablehnten? Wie viele in welcher Höhe wurden verhängt?