Die tödlichen Schüsse am israelischen Generalkonsulat am 17. Februar 1999
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 17. Februar 1999 wurden zwei kurdische Männer und eine kurdische Frau im Zusammenhang mit einer Protestaktion gegen die Verschleppung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalans vor bzw. im israelischen Generalkonsulat in Berlin von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Ein weiterer Kurde ist mittlerweile an seinen Verletzungen gestorben. Bisher sind die Einzelheiten des Vorgangs noch weitgehend ungeklärt. Die „Berliner Zeitung“ vom 25. Februar 1999 schreibt dazu u. a.: ‚Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat am Mittwoch scharfe Kritik an den Ermittlungen über die Vorgänge um die Besetzung des israelischen Generalkonsulates geübt. Die Einsätze der Berliner Polizei seien minutiös analysiert worden, „ohne über das Verhalten der israelischen Sicherheitskräfte zu diskutieren, ohne zu klären, wie Kurden überhaupt in das Gebäude gelangen konnten und unter welchen Umständen die tödlichen Schüsse fielen“ sagte der Berliner GdP-Vorsitzende . . . ‘
Nach Angaben des GdP-Landesvorsitzenden seien bis heute noch nicht alle Zeugen vernommen worden; Berliner Polizisten seien durch die Schüsse der israelischen Sicherheitsbeamten gefährdet gewesen.
Die „Berliner Zeitung“ schreibt weiter: „So liegen Aussagen von Polizisten vor, wonach die Kurden nicht – wie ursprünglich angenommen – durch das Aufbrechen von Türen ins Innere des Gebäudes gelangt sind. Vielmehr soll ein israelischer Sicherheitsbeamter die Tür selbst geöffnet haben. Ihn hätten die Kurden dann beiseite gedrängt, um ins Haus zu stürmen. (.. .) Nach Aussage der Beamten soll auch nicht vom Konsulat aus nach außen geschossen worden sein. Der überrumpelte israelische Sicherheitsmann soll vielmehr vor das Haus gelaufen sein und das Magazin seiner Pistole in Richtung der andrängenden Menschenmenge leer geschossen haben. Die tödlichen Schüsse fielen allerdings im Haus.“
Über die Anzahl der abgegebenen Schüsse herrscht Unklarheit. Die israelischen Sicherbeitsbeamten haben sich einer Aussage bei den Ermittlungen weitgehend mit dem Verweis auf ihren diplomatischen Status entzogen.
Die Spurensicherung soll erschwert worden sein, so der Berliner Landesvorsitzende der GdP gegenüber dem Fernsehsender „ntv“, da Spuren zerstört und verändert worden seien.
Die „Mitteldeutsche Zeitung“ schreibt über die israelische Generalkonsulin: ‚Miriam Schomrat (56), die israelische Generalkonsulin in Berlin, steht noch immer unter dem Eindruck des Geschehens der letzten Woche, als ein PKK-Kommando in ihr Gebäude eindrang und ins Abwehrfeuer israelischer Sicherheitskräfte geriet. „Ich bin erschüttert über die Ereignisse und noch erschütterter, daß diese drei Menschenleben gefordert haben.“ Diese wenigen Worte dürften in dieser Sache wohl die letzten aus ihrem Munde bleiben. Denn das israelische Außenministerium hat ihr überraschend verboten, in Israel oder im Ausland Interviews zu geben. Hintergrund, so die israelische Zeitung „Jedioth Achronoth“, sei ein Interview Schomrats mit dem israelischen Fernsehen“ in dem sie von der „Ermordung“ dreier kurdischer Demonstranten in Berlin gesprochen hat.‘ (Mitteldeutsche Zeitung, 23. Februar 1999)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wurden Bundesbehörden mit den Ermittlungen betraut, und wenn ja,
a) Welche Behörden zu welchem Zeitpunkt?
b) Zu welchen Ermittlungsergebnissen sind diese Behörden bisher gekommen?
c) Wenn keine Bundesbehörden eingesetzt worden sind, warum nicht?
Hat es wegen der tödlichen Schüsse Kontakte zwischen der israelischen Regierung bzw. Behörden und der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden gegeben?
Welche Stellungnahmen wurden von welchen Vertretern der Bundesregierung wann und mit welcher Stoßrichtung in bezug auf die tödlichen Schüsse vor bzw. im israelischen Generalkonsulat abgegeben?
Trifft es zu, daß bereits zwei Tage nach der Abgabe der tödlichen Schüsse ein Sprecher des Auswärtigen Amts sich dahin gehend geäußert hatte, daß es keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten der israelischen Sicherheitsbeamten gebe (vgl. Neues Deutschland vom 9. März 1999)?
Wenn ja,
a) auf welche gesicherten und gewissenhaft geprüften Tatsachen stützte sich der Sprecher des Auswärtigen Amts?
b) War dem Sprecher des Auswärtigen Amts zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, daß zwei der Erschossenen durch Schüsse in den Hinterkopf getötet worden sind?
c) Womit begründet die Bundesregierung, daß die Tötung zweier Menschen durch Schüsse in den Hinterkopf keine Anhaltspunkte für eine schuldhafte Handlung ergibt?
Gedenkt die Bundesregierung, zur Klärung des Sachverhalts weitere Schritte zu unternehmen?
Wenn ja,
a) welche?
b) Wenn nein, warum nicht?