Berichte über Räumungsklagen gegen Mieterinnen und Mieter in Berlin
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Zeitung „Frankfurter Rundschau“ informierte am 26. Februar 1999 darüber, daß der Bund, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Berlin, gegenwärtig bereits ca. 30 Prozesse beim Berliner Amtsgericht angestrengt hat, um Räumungsklagen gegen Mieterinnen und Mieter ehemaliger Alliiertenwohnungen in Berlin durchzusetzen, deren Zeitmietverträge demnächst auslaufen, ohne daß vom Bund konkrete Nachmieter benannt oder vorgewiesen werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Trifft es zu, daß der Bund in Berlin Räumungsklagen gegen Mieterinnen und Mieter mit Zwischenmietverträgen anstrengt, obwohl weder der konkrete Bedarf noch konkrete Nachmieter benannt werden können?
Gibt es inzwischen feste Daten über die Anzahl der Bundesbediensteten und ihrer Familien, die fest nach Berlin umziehen werden?
Ist davon auszugehen, daß alle diese Bundesbediensteten die Wohnungsfürsorge des Bundes in Berlin in Anspruch nehmen werden?
Wie viele Anmeldungen für Bestandswohnungen, wie viele für Neubau oder geförderte Eigenheime von Bundesbediensteten liegen der Bundesregierung bisher vor?
Gibt es einen Stichtag für die Anmeldung des Wohnungsbedarfs und der Wohnungsfürsorge des Bundes für den Umzug nach Berlin?
Wie hoch ist der gegenwärtige Bestand an ungenutzten, leerstehenden bundeseigenen Wohnungen in Berlin, die sofort bzw. nach Sanierung bezogen werden könnten?