Personenspeicherungen in polizeilichen Informationssystemen
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Personenspeicherungen in polizeilichen Informationssystemen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Personendatensätze sind im INPOL-Informationssystem derzeit jeweils gespeichert
a) in den einzelnen Hauptgruppen?
b) in den einzelnen Untergruppen (Kriminalaktennachweis, Vorgangsnachweis Amtshilfe, Falldatei Rauschgift, Falldatei BKA, Aktennachweis, Landfriedensbruch, u. a.)?
c) in den einzelnen Arbeitsdateien PIOS?
aa) Osteuropäische Gewalttäter (APOE)?
bb) Genozid (APGENO)?
cc) Terrorismus/Extremismus (APTEX)?
dd) Waffen (APW)?
ee) Asservatenauswertung (APA)?
ff) Rauschgift (APR)?
gg) Organisierte Kriminalität (APOK)?
hh) Landesverrat (APLV)?
ii) Innere Sicherheit (APIS)?
jj) andere?
d) zur Ingewahrsamnahme in Gruppe 11 (Gefahrenabwehr)?
e) zur Aufenthaltsermittlung in Gruppen?
aa) 11 (Gefahrenabwehr)?
bb) 16 (Verstoß AsylVerfG)?
cc) 12 (Zeuge)?
f) wegen erkennungsdienstlicher Maßnahmen?
g) zur Kontrolle in Gruppe 15 (Gewalttäter Sport)?
h) zur Überwachung eines Gefährders?
i) wegen ausländerrechtlicher Maßnahmen?
j) zur zollrechtlichen Überwachung?
k) zur polizeilichen Beobachtung (Gruppe 08)?
aa) jeweils in den einzelnen Untergruppen, z. B. als „Terrorist“, „Einschleuser“ o. ä.?
bb) auf Ausschreibung jeweils welches Landes oder welcher Bundesbehörde?
Wie lauten die Angaben entsprechend Frage 1k) für den Sachfahndungsbestand Kfz?
Wie viele Personendatensätze werden derzeit in APIS gespeichert wegen
a) Verstoßes gegen § 129 a StGB?
b) einer allgemeinen „anderen Straftat“, jedoch vermuteter politischer Motivation?
Wie viele der in der Frage 3 b) erfragten Speicherungen wurden jeweils notiert wegen
a) vollendeter Sachbeschädigung?
b) versuchter Sachbeschädigung?
c) Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß streng vertrauliche Personendaten sowie Abhörprotokolle des BKA an die Presse gelangen und dort zitiert werden konnten, und welche Erkenntnisse haben die Ermittlungen bezüglich dieses möglichen Bruchs der Amtsverschwiegenheit im BKA erbracht?
Wie lauten die Kriterien, nach denen eine Person zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die derzeit nach den Datenrichtlinien vorgesehene Aussonderungsfrist von sechs Jahren anläßlich etwa einer versuchten Sachbeschädigung nicht nur im Einzelfall, sondern auch hinsichtlich der generellen Regelung überprüfungsbedürftig ist, und welche Hinderungsgründe sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, eine Verkürzung solcher Fristen tatsächlich zu veranlassen?