Zum Verkauf von 114 000 Eisenbahnerwohnungen
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Haushaltsdebatte am 6. Mai 1999 im Deutschen Bundestag erklärte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Franz Müntefering, daß die Bundesregierung an dem Verkauf von 114 000 Eisenbahnerwohnungen aus dem Bundeseisenbahnvermögen an ein privates Bieterkonsortium trotz der wiederholten Ablehnung des Hauptpersonalrates festhält und zur Durchsetzung dieses Vorhabens die Einigungsstelle anrufen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung das Alternativ-Konzept, das die Eisenbahnerwohnungsgesellschaften eingereicht haben und das den Erhalt von mindestens 50 % der Wohnungen im Bundeseisenbahnvermögen und damit als betriebliche Sozialeinrichtung sowie eine durchdachte Mieterprivatisierung vorsieht, rechtlich, wirtschaftlich und im Hinblick auf die soziale Komponente umfassend geprüft?
Welche Einschätzung trifft die Bundesregierung zu dem von der Arbeitsgemeinschaft der Eisenbahnerwohnungsgesellschaften vorgelegte Alternativ-Konzept, welches im ersten Schritt Einnahmen von rund 3 Mrd. DM für den Bund und den Erhalt von 75 bis 50 % der Eisenbahnerwohnungen im Bundeseisenbahnvermögen und damit als betriebliche Sozialeinrichtung verspricht, sowie eine spätere Mieterprivatisierung vorsieht?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Alternativ-Konzept unter dem Gesichtspunkt, daß dabei 25 % der Wohnungen direkt in Mieterhand anstelle in die von großen Immobiliengesellschaften gelangen?
Welche Gründe hat die Bundesregierung, trotz mehrfachen Widerspruchs des Hauptpersonalrates am Verkaufskonzept der Vorgängerregierung festzuhalten?
Was spricht nach Prüfung der Bundesregierung für das Konzept der Bietergemeinschaft?
Wie vereinbart sich der Verkauf der Eisenbahnerwohnungen mit den im Eisenbahnneuordnungsgesetz (EneuOG) von 1993 festgelegten Erhalt der Eisenbahnerwohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtung, um die betriebliche Einflußnahme auf Verwaltung, Ausübung und Gestaltung der Sozialeinrichtungen zu sichern?
Trifft es zu, daß von den geplanten Einnahmen aus dem Verkauf ein Großteil durch Steuerabschreibungen dem Bundeshaushalt wieder verlorengeht?
Wie hoch beziffert sich die Summe, die durch Steuermindereinnahmen dem Bundeshaushalt verlorengeht?
Trifft es zu, daß bei dem Alternativ-Konzept des Anteils-Verkaufs der Eisenbahnerwohnungsgesellschaften Steuermindereinnahmen nicht auftreten würden?