Beraterleistungen der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In vielen Fällen übersteigen die Kosten für die Beraterleistungen der Treuhandanstalt um ein Vielfaches die Mittel, die zur Anschubfinanzierung und Umstrukturierung der Unternehmen notwendig gewesen wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wieviel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für externe Berater ausgegeben, und welche Ansätze sind für 1999 geplant?
Wieviel wurde dabei jeweils für sachverständige Berater und wieviel für Funktionalberater ausgegeben bzw. geplant?
Wie viele Beraterverträge wurden in den einzelnen Jahren jeweils abgeschlossen?
Mit wie vielen Unternehmensberatungen wurden in den einzelnen Jahren jeweils Beraterverträge abgeschlossen?
Mit wie vielen Personen wurden in den einzelnen Jahren jeweils Beraterverträge abgeschlossen?
Wieviel wurde an eine Personen höchstens für einen Beratervertrag gezahlt und wieviel höchstens für eine Person über alle mit ihr abgeschlossenen Beraterverträge?
Für wie viele Unternehmen wurden 1997 und 1998 jeweils Beraterverträge gemacht?
Für wie viele Unternehmen wurden Beraterleistungen ausgegeben, ohne daß Arbeitsplätze entstanden sind?
Wie viele Berater haben mehrfach Beraterverträge erhalten, ohne daß das Ergebnis ihrer Beratungen jemals zum Erhalt eines Unternehmens oder Standorts beigetragen hat?
Wie konnte es geschehen, daß für den größten Landmaschinenhersteller in Sachsen-Anhalt ein zweistelliger Millionenbetrag an Beraterleistungen ausgegeben wurde, ohne daß für das Konzept des Unternehmens ein spürbarer Fortschritt eingetreten ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umfang der für Beraterleistungen ausgegebenen Mittel?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der erbrachten Beraterleistungen?
Welche Untersuchungen wurden seit dem Regierungswechsel im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht eingeleitet?
Welche Veränderungen hat die Bundesregierung veranlaßt?
Welche Veränderungen sind weiter vorgesehen?
In welcher Weise wurden die vom Bundesrechnungshof 1996 kritisierten Interessenkollisionen bei den Beraterverträgen in der Folgezeit ausgeschlossen?
Seit wann und in welchem Umfang wird bei der Vergabe der Beraterleistungen die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft berücksichtigt?