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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zum Kernforschungszentrum Rossendorf bei Dresden (G-SIG: 14010073)

Stilllegung des Standorts des ehemaligen Kernforschungszentrums Rossendorf, Transport der Brennelemente ins Zwischenlager Ahaus, Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz, Höhe und Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern

Fraktion

PDS

Datum

15.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache14/22215. 12. 98

Zum Kernforschungszentrum Rossendorf bei Dresden

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach dem Willen der Sächsischen Staatsregierung soll der Standort des ehemaligen Kernforschungszentrums Rossendorf geschlossen werden.

Die Presse berichtete, daß die 951 Brennelemente aus dem früheren DDR-Kernforschungszentrum Rossendorf ins Zwischenlager Ahaus gebracht werden sollen. Ab Januar 1999 soll die Verladung der Elemente in Transportbehälter erfolgen, noch vor Weihnachten würden die entsprechenden Genehmigungen für die Umladestation und die Transportbereitstellung durch die Sächsische Staatsregierung erteilt.

Vom Bundesamt für Strahlenschutz liege zudem die verkehrsrechtliche Genehmigung für die Transportbehälter vor, die Genehmigung für das Zwischenlager Ahaus stehe noch aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchen Gründen erteilte das Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigung für den Transport der Brennelemente, obwohl der Stopp für Atomtransporte bekanntlich nicht aufgehoben ist?

2

Wird die Bundesregierung dahin gehend wirken, die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung aufzuheben?

Wenn nein, warum nicht?

3

Welchen Standpunkt bezieht die Bundesregierung hinsichtlich der Erteilung der Genehmigung für das Zwischenlager Ahaus?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Sächsischen Staatsregierung, den Standort des ehemaligen Kernforschungszentrums Rossendorf stillzulegen?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

5

Auf welche Höhe schätzt die Bundesregierung die für die Stillegung des Kernforschungszentrums Rossendorf erforderlichen Kosten?

6

Wird sich der Bund an diesen Kosten beteiligen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, welche Gründe stehen einer finanziellen Beteiligung des Bundes entgegen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß – wenn der Freistaat Sachsen im Falle einer Nichtbeteiligung des Bundes an den für die Stillegung erforderlichen Kosten dieselben allein nicht aufzubringen in der Lage ist – die ehemalige Kernforschungsanlage unter Umständen nicht stillgelegt werden kann?

8

Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung in einem solchen Falle mit dem Standort umgegangen werden, besonders hinsichtlich der Lagerung der Brennelemente und der Vermeidung von Gefährdungen für Mensch und Natur, und welche Kosten sind nach Auffassung der Bundesregierung für eine solche Sicherung des Standortes erforderlich?

Bonn, den 10. Dezember 1998

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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