Äußerungen von Regierungspolitikern über „Hinweise auf Konzentrationslager“ und „Anzeichen eines neuen Faschismus“ in Jugoslawien
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Verteidigung, Rudolf Scharping, hat in den letzten Tagen mehrfach erklärt, er verfüge über „ernstzunehmende Hinweise darauf, daß es Internierungs- oder Konzentrationslager“ der Belgrader Regierung gebe, in denen albanische Flüchtlinge bzw. Oppositionelle inhaftiert und womöglich umgebracht würden (z. B. ARD-Fernsehen, 1. April 1999, hier zitiert nach ADN, 2. April 1999).
Der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, spricht von „Anzeichen eines neuen Faschismus“ und von der Gefahr eines „Völkermords“ und rechtfertigt die NATO-Militärangriffe gegen Belgrad u. a. damit, daß für ihn die Verpflichtung: „Nie wieder Auschwitz“ gelte (AP, 7. April 1999).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche „ernstzunehmenden Hinweise“ für von der Regierung in Belgrad angeblich eingerichtete „Konzentrationslager“ liegen der Bundesregierung genau vor?
Seit wann liegen diese Hinweise vor?
Aus welchen Quellen?
Welcher Art sind diese Hinweise (Fotos, Augenzeugenberichte)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zuverlässigkeit dieser Quellen?
Warum wurden diese „ernstzunehmenden Hinweise“ bis heute nicht der Öffentlichkeit zur Überprüfung und eigenen Urteilsbildung vorgelegt?
Wann wird der Bundesminister der Verteidigung die Belege für seine Vorwürfe gegen die jugoslawische Regierung der Öffentlichkeit vorlegen?
Welche „Anzeichen eines neuen Faschismus“ in Jugoslawien liegen dem Bundesminister des Auswärtigen vor (bitte die Anzeichen im einzelnen nennen)?
Von welcher Definition von „Faschismus“ geht die Bundesregierung bei dieser Einstufung der derzeitigen Situation in Jugoslawien aus?
Welche Anzeichen und eventuelle Taten der Regierung in Belgrad meint der Bundesminister des Auswärtigen, wenn er von Anzeichen für einen „Völkermord“ an der albanischen Bevölkerung im Kosovo spricht (bitte die Anzeichen und eventuellen Taten im einzelnen aufführen)?
Überlegt die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Vorwurf des Völkermords gegen die Regierung in Belgrad?
Wenn ja, welche Konsequenzen sollen wann ergriffen werden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß
die Menschenrechtsverstöße der Regierung in Belgrad mit der aus der Erfahrung massenhaften, industriellen Vergasens von Millionen Menschen entstandenen Losung „Nie wieder Auschwitz!“ angemessen eingestuft sind,
der Vorwurf der Errichtung von „Konzentrationslagern“ gegen die jugoslawische Regierung vor dem Hintergrund der Besetzung des Balkans durch die deutsche Wehrmacht vor ca. fünf Jahrzehnten und der damaligen Errichtung von Konzentrationslagern in Jugoslawien heute eine angemessene Wortwahl ist?
Sieht die Bundesregierung in der Verwendung solcher Begrifflichkeiten für die Situation in Jugoslawien heute nicht die Gefahr einer Relativierung und Verharmlosung der Verbrechen des deutschen Faschismus in diesem Jahrhundert?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die oben genannte Einstufung der Situation der albanischen Bevölkerung in Jugoslawien für die Politik der Bundesregierung gegenüber der Türkei und deren Verhalten gegenüber der kurdischen Bevölkerung auf ihrem Staatsgebiet Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Erkennt die Bundesregierung in dem von der türkischen Regierung in Ankara seit über 20 Jahren über die kurdischen Gebiete verhängten Ausnahmezustand, in der Vertreibung von über drei Millionen Kurdinnen und Kurden durch türkisches Militär, in der Zerstörung von über 3 000 kurdischen Dörfern durch türkisches Militär, in der Inhaftierung von mehreren zehntausend politischen Gefangenen, in den notorischen Folterungen von Oppositionellen, in der Verfolgung der Presse, den zahlreichen Morden „unbekannter Täter“ und den bis heute mehreren tausend spurlos „Verschwundenen“ ebenfalls Anzeichen für einen „Völkermord“ bzw. einen „neuen Faschismus“ im NATO-Land Türkei?
Wenn ja, was folgt daraus für die deutsche Politik gegenüber der Türkei?
Wenn nein, welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung zwischen der türkischen Kurdenpolitik und der Belgrader Politik gegenüber der albanischen Bevölkerung im Kosovo?