Zukünftige Förderpolitik des Bundes für das sorbisch-wendische Volk
der Abgeordneten Cornelia Behm, Volker Beck (Köln), Peter Hettlich, Monika Lazar, Anna Lührmann, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Sorben/Wenden sind eine autochthone slawische Minderheit, die keinen eigenen Staat gebildet hat und auch von keinem anderen „Mutterland“ Unterstützung erwarten kann. Ihre Siedlungsgebiete befinden sich in Sachsen und Brandenburg. Mit dem vom Sächsischen Landtag 1948 verabschiedeten „Gesetz zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung“ wurde erstmals die Bildung von Institutionen ermöglicht, die dem Anspruch auf nationale Anerkennung und rechtliche Gleichberechtigung entgegenkamen und eine gesicherte soziokulturelle Entwicklung ermöglichten. Heute gibt es sorbische bzw. wendische Schulen, Sorabistik als universitär es Studienfach (Leipzig), den sorbischen Verlag, sorbisch-wendische Museen, das Sorbische Institut samt sorbischem Kulturarchiv, das deutsch-sorbische Volkstheater und das sorbische Nationalensemble. Damit existiert eine institutionelle Basis für das kulturelle Leben der heute zirka 60 000 Minderheitenangehörigen, die den Erhalt der sorbischen Identität sichert und fördert. Der Einigungsvertrag schrieb die Unterstützung der sorbischen Minderheit fest. Sachsen und Brandenburg haben die Förderung der Sorben/Wenden in ihren Verfassungen verankert und Gesetze zur Bewahrung ihrer Identität, Kultur und Traditionen erlassen, die umfassende politische und kulturelle Rechte gewähren. Gemeinsam mit dem Bund fördern sie die sorbisch-wendische Minderheit durch jährliche Zuwendungen an die Stiftung für das sorbische Volk. Um die Fördermittel des Bundes und der Länder Sachsen und Brandenburg unter Mitwirkung von Vertretern des sorbisch- wendischen Volkes effizient einzusetzen, wurde 1991 vom Bund und den Ländern Sachsen und Brandenburg die Stiftung für das sorbische Volk gegründet. Im Jahr 1998 wurde diese Stiftung durch einen neuen Staatsvertrag in eine Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt und ein neues Finanzierungsabkommen geschlossen, das jedoch am 31. Dezember 2007 ausläuft.
Im März 2007 hat der Bundesrechnungshof einen Prüfbericht vorgelegt, der den Einigungsvertrag als Rechtsgrundlage für die Förderung der sorbischen Sprache und Kultur als „verbraucht“ ansieht, die finanzielle Förderung der sorbisch-wendischen Minderheit durch den Bund grundsätzlich in Frage stellt, darüber hinaus aber auch den Umgang mit Fördermitteln bei der Stiftung für das sorbische Volk kritisiert.
Wir halten die grundsätzlichen Bedenken des Bundesrechnungshofes für verfehlt. Es muss einen transparenten und sachgerechten Umgang mit Fördermitteln geben, aber die Förderung selbst kann nicht in Frage gestellt werden. Deshalb muss sich auch der Bund weiterhin finanziell für den Erhalt der sorbischen und wendischen Kultur engagieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass der Bundesrechnungshofbericht in den Medien bereits breit diskutiert wurde, bevor er den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung stand?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Stiftung für das sorbische Volk als eigenständige sorbische Institution zu erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass der Bund die Förderung der Stiftung nicht über das Jahr 2007 hinaus fortführen soll, und wenn ja, warum?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die bisherige Praxis der Globalzuweisung der Fördermittel des Bundes an die Stiftung haushaltsrechtlich unzulässig ist, und wenn ja, welche Änderung der bisherigen Praxis plant die Bundesregierung?
Teilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Stiftung nicht als Zuwendungsgeber auftreten darf und erhaltene Mittel nicht als institutionelle Förderung an sorbische Institutionen weiterleiten darf, sondern nur als Projektförderungen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass die Bundes- und jeweiligen Landesfördermittel im Haushalt der Stiftung getrennt ausgewiesen werden, und wenn nein, warum nicht?
Welchen Verfahrensstand haben die Verhandlungen zur Neugestaltung des Finanzierungsabkommens für die Stiftung für das sorbische Volk?
Womit begründet die Bundesregierung ihre Planung, die Zuwendungen für die Stiftung für das sorbische Volk im Jahr 2008 um 600 000 Euro zu kürzen und weitere 2 Mio. Euro zu sperren?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung die Stiftung für das sorbische Volk in den Jahren nach 2008 zu unterstützen?
Wird die Bundesregierung ihre Förderung im Jahr 2008 auch dann beibehalten, wenn eine Einigung mit den Bundesländern bis zum 31. Dezember 2007 nicht zustande kommt, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird sie ihre Entscheidung treffen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass das im Prüfbericht des Bundesverwaltungsamtes von 2003 aufgezeigte Einsparpotenzial von 562 000 Euro bei der Stiftung durch die Mittelkürzungen des Bundes seit 2003 in Höhe von 581 000 Euro vollständig ausgeschöpft wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Stiftung keine Aufgaben anderer öffentlicher Träger – auch nicht teilweise – übernehmen oder finanzieren darf (wie die Trägerschaft von Internaten, die Finanzierung von Internatsgebühren, die Finanzierung von Ausstellungen im Wendischen Museum Cottbus und im Sorbischen Museum Bautzen, die Gewährung von Projektfördermittel für Volkshochschulkurse oder die Subventionierung von Lehr- und Lernmitteln in sorbischer Sprache)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Stiftung ihre Organisation und Fördermaßnahmen einer umfassenden externen Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterziehen muss, und wie wird sie das gegebenenfalls unterstützen?
Ist auch die Bundesregierung der Auffassung, dass die projektbezogene Förderung der sorbisch-wendischen Sprache und Kultur verstärkt werden muss, und wenn ja, wie wird sie sich dafür einsetzen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Stiftung ihr Vermögen zeitweise nicht in seinem Bestand erhalten hat, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Auffassung des Bundesrechnungshofes ein, dass die Bundesregierung das Referat K26 auflösen und die Angelegenheiten der Minderheitenförderungen an das Bundesministerium des Inneren abgeben sollte, und wie begründet die Bundesregierung diese?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verwendungsnachweise der Stiftung ordnungsgemäß geprüft werden?