Flüchtlinge, Abschiebehaft und Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In „Informationen für und über Flüchtlinge aus dem Kosovo“ von der Organisation Pro Asyl vom 4. Mai 1999 heißt es: „Die 10 000 gemäß § 32 a Ausländergesetz aufgenommenen Flüchtlinge lassen die Tatsache in den Hintergrund treten, daß es seit vielen Jahren Asylsuchende aus dem Kosovo in Deutschland gibt (. . .). Darüber hinaus kommen nach wie vor Menschen aus dem Kosovo nach Deutschland, denen es gelungen ist, sich trotz aller Hindernisse nach Deutschland durchzuschlagen.“
Diese Flüchtlinge haben in der Regel keine Aufenthaltspapiere, sie sind „unerlaubt eingereist“. Nach § 57 Ausländergesetz kann ein Flüchtling auf richterliche Anordnung in Sicherungshaft genommen werden, wenn er „aufgrund einer unerlaubten Einreise vollziehbar ausreisepflichtig ist“ (§ 57 Abs. 2 Nr. 1).
Noch immer besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien ein Rückübernahmeabkommen für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Mit diesem Abkommen verpflichtet sich die Bundesrepublik Jugoslawien, aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobene Flüchtlinge, die aus ihrem Staatsgebiet kommen, wieder aufzunehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Fälle der unerlaubten Einreise von Flüchtlingen aus der Bundesrepublik Jugoslawien und der Region Kosovo, aus Bosnien, Albanien, Kroatien und Mazedonien in den Jahren 1998 und 1999 in die Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Monat und Herkunftsland bzw. -region auflisten)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen vor, die Auskunft geben über die Anzahl der Flüchtlinge aus den o. g. Staaten/ Regionen, die hier ohne gültige Aufenthaltspapiere leben? Wenn ja, wie viele Flüchtlinge aus den o. g. Staaten und Regionen leben hiernach in der Bundesrepublik Deutschland ohne gültige Aufenthaltspapiere?
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen illegalen Einschleusens von Flüchtlingen aus den o. g. Staaten und Regionen wurden in den Jahren 1998 und 1999 eingeleitet (bitte nach Jahren und Bundesländern getrennt aufführen)?
Wie viele Flüchtlinge aus den o. g. Republiken und Regionen halten sich derzeit in Deutschland mit gültigen Papieren auf (bitte die Anzahl der Personen nach den Herkunftsländern/-regionen und den deutschen Bundesländern ihres derzeitigen Aufenthaltes aufführen)?
Welchen Aufenthaltsstatus haben die o. g. Flüchtlinge?
Wie viele von ihnen sind als Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber anerkannt?
Wie viele von ihnen haben eine Duldung?
Wie viele von ihnen befinden sich im Asylverfahren?
Bei wie vielen der o. g. Personen wurde der Antrag auf Asyl abgelehnt?
Wie viele von ihnen haben das sogenannte Kleine Asyl nach § 51 Ausländergesetz?
Wie viele Flüchtlinge aus den o. g. Staaten und Regionen befinden sich in Abschiebehaft (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Personen aufführen)?
a) In wie vielen Fällen sind die Flüchtlinge länger als sechs Wochen in Abschiebehaft (bitte nach Anzahl und Bundesländern auflisten)?
b) In wie vielen Fällen sind die Flüchtlinge länger als drei Monate in Abschiebehaft (bitte nach Anzahl und Bundesländern auflisten)?
c) In wie vielen Fällen sind die Flüchtlinge länger als sechs Monate in Abschiebehaft (bitte nach Anzahl und Bundesländern auflisten)?
Welche Gründe kann die Bundesregierung anführen, die einer Aufkündigung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Jugoslawien entgegenstehen?
Wie viele Flüchtlinge aus den o. g. Regionen wurden in den Jahren 1998 und 1999 in Drittstaaten abgeschoben (bitte nach Anzahl und Drittstaaten auflisten)?