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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Feststellung der Identität von Flüchtlingen zwecks Abschiebung in den Libanon (G-SIG: 14010337)

Maßnahmen der deutschen Botschaft im Libanon zur Überprüfung der Identität libanesischer Bürgerkriegsflüchtlinge zur Vorbereitung von deren Abschiebung

Fraktion

PDS

Datum

17.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/109427. 05. 99

Feststellung der Identität von Flüchtlingen zwecks Abschiebung in den Libanon

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach Berichten libanesischer Flüchtlinge, die sich an das „Südbadische Aktionsbündnis gegen Abschiebungen“ (SAGA) gewandt haben, werden von der Deutschen Botschaft im Libanon in letzter Zeit örtliche Rechtsanwälte, Regierungsvertreter und libanesische Polizei um Ermittlungen gebeten, um die Identität von hier lebenden libanesischen Flüchtlingen zu „klären“. Mit den so beschafften Informationen, so die Aussagen der libanesischen Flüchtlinge gegenüber SAGA, sollen Rückreisepapiere beschafft und die Flüchtlinge zur Ausreise gezwungen werden. Um die dubiosen „Ermittlungen“ zu erleichtern, sollen nach Angaben der SAGA die Ausländerbehörden dazu übergehen, von libanesischen Flüchtlingen Formulare mit Fotos zu verlangen, um mit Hilfe der Fotos leichter „ermitteln“ zu können.

Bisher vertrat die Libanesische Botschaft in Bonn in solchen Fällen die Ansicht, daß bei fehlenden Identitätspapieren eine Abschiebung in den Libanon nicht erfolgen kann. Eine Überprüfung der Identität dauere unüberschaubare Zeit, eine Beschaffung der Rückreisepapiere könne nicht erfolgen. In den meisten Fällen wurde deshalb für libanesische Flüchtlinge, die während des Bürgerkrieges hierhin geflohen waren und deren Identität nicht aufzuklären war, eine Duldung ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Hat die Bundesregierung die Deutsche Botschaft im Libanon angewiesen, auf die oben beschriebene Weise, d. h. durch Einschaltung libanesischer Polizei, Regierungsvertreter oder anderer libanesischer Stellen die Identität von hier lebenden libanesischen Flüchtlingen aufzuklären? Wenn ja, wie genau lauten die Anweisungen an die Botschaft?

2

Erfolgte diese Anweisung ggf. auf eigene Initiative des Auswärtigen Amtes oder gab es entsprechende Ersuchen durch Innenbehörden des Bundes oder eines Bundeslandes? Wenn ja, auf wessen Ersuchen?

3

Entspricht es nach Ansicht der Bundesregierung diplomatischen Gepflogenheiten, auf die oben beschriebene Weise die diplomatischen Vertretungen anderer Länder zu umgehen bzw. deren amtliche Stellungnahmen zu ignorieren? Wenn ja, in welchen anderen Fällen ist vergleichbar verfahren worden? Wenn nein, wird die Bundesregierung die Deutsche Botschaft im Libanon anweisen, solche Aktivitäten einzustellen?

4

Wie viele libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge leben in der Bundesrepublik Deutschland, wie viele davon werden im Augenblick wegen fehlender Identitätspapiere geduldet?

5

Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den hier geduldeten libanesischen Bürgerkriegsflüchtlingen angewandt, um ihre Mitwirkung (Bereitstellung von Fotos usw.) bei solchen Ermittlungen zu erreichen?

Bonn, den 19. Mai 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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