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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Altfallregelung für Flüchtlinge (G-SIG: 14010288)

Einzelheiten einer geplanten Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt, Zeitpunkt der Vorlage und Verabschiedung, Möglichkeit eines Aussetzens von Abschiebungen, Konsequenzen aus den Erfahrungen der letzten Altfallregelung

Fraktion

PDS

Datum

19.05.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/87529. 04. 99

Altfallregelung für Flüchtlinge

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In ihrer Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 haben SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN – auf entsprechende Forderungen von Flüchtlingsräten, Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, PRO ASYL, Wanderkirchenasyl und anderen Initiativen hin – eine Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt angekündigt. Wörtlich hieß es in der Koalitionsvereinbarung: „Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine einmalige Altfallregelung erreichen.“ Damit wurden Hoffnungen und Erwartungen bei vielen Flüchtlingen geweckt.

Statt die angekündigte Altfallregelung rasch, klar und großzügig auszuarbeiten und vorzulegen, machen Vertreter der Koalitionsparteien und der von ihnen gestellten Länderregierungen seitdem immer neue Einschränkungen.

So stellte der rheinland-pfälzische Minister des Innern und für Sport, Walter Zuber, schon kurz nach der Koalitionsvereinbarung mit einem „Denkmodell“ Stichtage in den Raum, die so eng gefaßt waren, daß nur wenige Flüchtlinge begünstigt wären. Die Innenminister einiger SPD-regierter Bundesländer wollen offenbar eine nur hinsichtlich der Stichtage (in der Diskussion sollen Einreisetermine zwischen dem 1. Januar 1992 und 1. April 1994 sein) veränderte Neuauflage der letzten Altfallregelung. Das hätte zur Folge, daß Staatsangehörige aus der Bundesrepublik Jugoslawien – darunter auch Kosovo-Flüchtlinge, traumatisierte ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina, serbische Deserteure u. a. – wieder nicht unter die Altfallregelung fallen würden. Auch würden die vielen Hürden der Altfallregelung von 1996, die dazu führten, daß statt 20000 am Ende nur etwa 7 800 Aufenthaltsbefugnisse ausgestellt wurden, unverändert fortbestehen (s. PRO ASYL, „Für eine großzügige Altfallregelung“, Januar 1999).

Das lange Ausbleiben der nun seit sechs Monaten angekündigten Altfallregelung hat für die Flüchtlinge zu neuen Härten geführt. Ihre Hoffnungen sind bis heute nicht erfüllt, ihre Not dauert an. Nur in wenigen Bundesländern – Berlin, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein – haben die Länder im Vorgriff auf die erwartete Altfallregelung die Abschiebungen von Flüchtlingen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Altfallregelung begünstigt wären, ausgesetzt. In anderen Ländern werden selbst solche Flüchtlinge weiter abgeschoben.

Flüchtlingsräte, PRO ASYL und andere Gruppen haben die Hinauszögerung der Altfallregelung wiederholt kritisiert. Sie fordern eine klare und großzügige Altfallregelung. Flüchtlinge, auch solche ohne Status, die länger als 5 Jahre in Deutschland sind, sollen eine Aufenthaltsbefugnis erhalten. Bei unbegleiteten Minderjährigen soll eine Aufenthaltsbefugnis nach wesentlich kürzerer Zeit erteilt werden, weil Kinder und Jugendliche sehr schnell wissen müssen, wie ihre Zukunftsperspektive aussieht. Zudem handelt es sich bei ihnen um einen überschaubaren Personenkreis. Eine erneute Herausnahme von Staatsangehörigen aus bestimmten Herkunftsländern wie bei der letzten Altfallregelung lehnen sie entschieden ab.

Ausländerinnen und Ausländer, deren Verfahren seit dem 14. Mai 1996 (Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts) anhängig sind und die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung gerichtlich noch nicht abgeschlossen sind, sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten („Mindestanforderungen an ein neues Asylrecht, Mai 1998, hrsg. von PRO ASYL u. a.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Vorstellungen bringt die Bundesregierung für die künftige Altfallregelung in die Gespräche mit den Ländern im einzelnen ein?

a) Soll die Herausnahme von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien bei der neuen Altfallregelung wegfallen?

b) Sollen Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina unter die neue Altfallregelung fallen?

c) Sollen traumatisierte Lagerhäftlinge, vergewaltigte Frauen, Folteropfer und serbische Deserteure in den Genuß der neuen Altfallregelung kommen?

d) Stimmt die Bundesregierung der Forderung (z. B. der Rechtsberaterkonferenz der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar des UNHCR zusammenarbeitenden Anwältinnen und Anwälte) zu, daß alle Flüchtlinge, die länger als 3 Jahre in Deutschland sind, eine Aufenthaltsbefugnis erhalten sollen?

e) Soll die bisherige Bedingung, wonach Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt für den gesamten Haushalt durch legale Erwerbstätigkeit sichern müssen, durch faire Ausnahmen (z. B. für Alleinerziehende mit Kindern, für Auszubildende, für Familien mit vielen Kindern) geändert, d. h. gelockert werden?

Wenn ja, wie soll diese Änderung aussehen?

Wenn nein, warum nicht?

f) Sind Änderungen für den Nachweis von ausreichendem Wohnraum geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

g) Wird die Ausschöpfung von Rechtsmitteln (z. B. Einreichung von Asylfolgeanträgen) bei der künftigen Regelung nicht mehr zum Nachteil der Flüchtlinge gewertet werden?

h) Sind neue Regelungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geplant?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wann wird die angekündigte Altfallregelung vorgelegt und verabschiedet werden?

3

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß bis zum Inkrafttreten der angekündigten Altfallregelung die Abschiebung von Flüchtlingen, die wahrscheinlich zu den Begünstigten der kommenden Regelung gehören werden, in allen Bundesländern ausgesetzt wird?

Wenn ja, wann ist mit der bundesweiten Aussetzung solcher Abschiebungen zu rechnen?

Wenn nein, warum nicht?

4

Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aus den Erfahrungen mit den vielen Hürden der letzten Altfallregelung ziehen, bei der mit 20000 Begünstigten gerechnet wurde, aber nur ca. 7800 Begünstigte eine Aufenthaltsbefugnis erhielten?

Bonn, den 27. April 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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