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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rechtswahrnehmung nach Artikel 44 Einigungsvertrag (G-SIG: 14010140)

Geltendmachung von Rechten gem. Art. 44 des Einigungsvertrages durch die neuen Bundesländer und Berlin, Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes

Fraktion

PDS

Datum

09.03.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/42023. 02. 99

Rechtswahrnehmung nach Artikel 44 Einigungsvertrag

des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Artikel 44 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – vom 31. August 1990 bestimmt, daß Rechte aus diesem Vertrag zugunsten der Deutschen Demokratischen Republik oder der in Artikel 1 genannten Länder (die neuen Bundesländer und Berlin) nach Wirksamwerden des Beitritts von jedem dieser Länder geltend gemacht werden können. Bisher läuft dieser Artikel 44 faktisch leer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welche gesetzlichen Möglichkeiten bestehen für die neuen Bundesländer und Berlin, Rechte aus dem Einigungsvertrag gemäß Artikel 44 des Vertrages geltend zu machen?

2

Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen, bei welchen Gerichten und von welchen Organen der neuen Bundesländer und Berlin können diese Rechte geltend gemacht werden?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Ausführungsgesetzes zu Artikel 44 Einigungsvertrag?

Wenn ja, bis wann ist mit der Vorlage eines solchen Gesetzentwurfes zu rechnen?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Bonn, den 18. Februar 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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