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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Einrichtung der Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Unrecht" und der "Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (G-SIG: 14010238)

Entschädigungszahlungen des Bundes und der deutschen Industrie für NS- Zwangsarbeiter, Art der Zahlungen, Gespräche in den USA in Zusammenhang mit der NS-Zwangsarbeit, Zeitplan für die Einrichtung der Stiftung der deutschen Unternehmen

Fraktion

PDS

Datum

14.04.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/69818. 03. 99

Einrichtung der Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Unrecht“ und der „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“

der Abgeordneten Dr. Heinrich Fink, Wolfgang Gehrcke-Reymann, Ulla Jelpke, Dr. Evelyn Kenzler, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998 heißt es: „Die neue Bundesregierung wird eine Bundesstiftung ,Entschädigung für Unrecht‘ für die ,vergessenen Opfer‘ und unter Beteiligung der deutschen Industrie eine Bundesstiftung ,Entschädigung für NS-Zwangsarbeit‘ auf den Weg bringen“.

In seiner Regierungserklärung vom 10. November 1998 hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgeführt, daß er schon „vor der Aufnahme der Amtsgeschäfte betroffene Industrieunternehmen zusammengerufen“ habe, „um über einen gemeinsamen Fonds zur Entschädigung berechtigter Ansprüche von Zwangsarbeitern zu sprechen“ (Stenographischer Bericht der 3. Sitzung, 10. November 1998).

Mittlerweile hat Kanzleramtsminister Bodo Hombach einen internen Arbeitsentwurf zur Entschädigung für NS-Zwangsarbeit vorgelegt, in dem der organisatorische Aufbau einer Stiftung, der Zweck der Stiftung und der Zeitplan für die Einrichtung einer solchen Stiftung skizziert werden (siehe „DER SPIEGEL“, 1. Februar 1999). Auch hat Kanzleramtsminister Bodo Hombach in Gesprächen in den USA Möglichkeiten eines eventuellen bilateralen Abkommens ausgelotet, das zukünftige Sammelklagen aus den USA gegen deutsche Unternehmen, die in den Stiftungsfonds zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeit einzahlen, ausschließt (siehe FR, FAZ und Handelsblatt vom 17. Februar 1999).

Ein erstes Treffen mit Vertretern von 12 bundesdeutschen Unternehmen fand am 16. Februar 1999 in Bonn statt, auf dem über die Einrichtung der Stiftung gesprochen wurde. Gegenüber den Medien erklärte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Anschluß an dieses Treffen, daß Rechtssicherheit darüber bestehen müsse, daß Ansprüche nur noch gegenüber dem Fonds, nicht aber gegen Firmen erhoben werden dürften. In einer „gemeinsamen Erklärung“ der Unternehmen und des Bundeskanzlers heißt es, daß das Bemühen im Vordergrund stehe, „Klagen, insbesondere Sammelklagen in den USA, zu begegnen und Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes und seiner Wirtschaft den Boden zu entziehen“ (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 16. Februar 1999).

Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte, daß Zahlungen in den Fonds von 2,5 bis 3 Mrd. DM, wie sie öffentlich gehandelt worden sind, „wenig realistisch“ seien. Auch lehnte er Zahlungen der Bundesregierung ab (Handelsblatt, 17. Februar 1999). Zum Modus der Entschädigungszahlungen an die NS-Opfer erklärte er, daß es noch strittig sei, ob man in Form von einmaligen Zahlungen oder in Form einer Rente die Entschädigung zahle; er tendiere zu einer einmaligen Zahlung (Handelsblatt, 17. Februar 1999).

Kanzleramtsminister Bodo Hombach erklärte im Anschluß an diese Gespräche im Bundeskanzleramt, daß zwischen 200 000 und 300 000 frühere Zwangsarbeiter aus dem Fonds Entschädigungen erhalten könnten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt weiter: „Offenbar muß man sich noch über die Definition des Begriffs ,Zwangsarbeit‘ einigen“ (FAZ, 17. Februar 1999).

Vertreter der Wirtschaft begrüßten die Gespräche als „Meilenstein“, wiesen aber auch darauf hin, daß noch „viele Fragen offen“ seien (FAZ, 17. Februar 1999).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deutsche Industrie sich zu ihrer moralischen und politischen Verantwortung für die Errichtung und Festigung der Nazi-Diktatur bekennen muß, nicht zuletzt — weil 1933 der Reichsverband der deutschen Industrie (RDI) Hitler nach der „Machtergreifung“ für die Sicherung der Wirtschaft vor „Störungen“ und „politischen Schwankungen“ mit einer „Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft“ dankte, — weil viele namhafte Industrielle schon während der Weimarer Republik die NSDAP finanziell und politisch unterstützten?

2

Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der NS-Zeit zur Zwangsarbeit verschleppt, und aus welchen Staaten kamen sie (differenziert auflisten)?

3

In welchen Ländern leben nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele ehemalige NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter (bitte nach Ländern und Anzahl der NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter auflisten), und wie viele dieser NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter in welchen Ländern haben einmalige Entschädigungszahlungen (in welcher Höhe) erhalten oder beziehen Entschädigungsgelder in Form einer Rente?

4

Worauf stützt der Bundeskanzler seine Ansicht „Die deutschen Unternehmen haben sich ihrer Verantwortung stets gestellt“ (FAZ, 17. Februar 1999), die er gegenüber den Medien mit Blick auf den in der Vergangenheit gepflegten Umgang der deutschen Unternehmen mit der NS-Zwangsarbeit geäußert hatte?

a) Wie viele deutsche Unternehmen, die von NS-Zwangsarbeit profitierten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Entschädigungen für NS-Zwangsarbeit gezahlt?

b) Welche Unternehmen haben wann und in welcher Höhe Entschädigungen für NS-Zwangsarbeit gezahlt?

c) Wie viele Opfer der NS-Zwangsarbeit haben bisher keine Entschädigungen von deutschen Unternehmen erhalten?

d) Wie erklärt sich der Bundeskanzler im Hinblick auf seine o. g. Aussage, daß die deutschen Unternehmen erst nach 54 Jahren und nach massiven Boykottdrohungen und Androhungen von Sammelklagen bereit sind, eine Stiftung zu gründen?

5

Was meinte der Bundeskanzler mit der Äußerung, daß eines der Ziele der Bundesregierung bei der Begleitung der „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ sei, eine „Grundlage zu schaffen, um (. . .) Kampagnen gegen den Ruf unseres Landes und seiner Wirtschaft den Boden zu entziehen“?

a) Von welchen Kampagnen spricht der Bundeskanzler?

b) Von wem werden diese Kampagnen seiner Meinung nach initiiert?

6

Wie viele derzeit noch bestehende deutsche Unternehmen haben in der NS-Zeit nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Zwangsarbeiter ausgebeutet?

7

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die im Koalitionsvertrag vom 20. Oktober 1998 angekündigte Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit“ auf den Weg zu bringen?

a) Wann soll diese Stiftung eingerichtet werden?

b) Wie soll das Organisationsmodell dieser Stiftung aussehen?

c) Welche genauen Zielsetzungen soll diese Stiftung verfolgen?

d) Welche finanziellen Mittel soll diese Stiftung zur Verfügung gestellt bekommen?

e) Wurden in den Bundeshaushalt 1999 Mittel für eine Bundesstiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeit eingestellt, und wenn nein, warum nicht?

f) Ab wann sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung Entschädigungszahlungen aus dieser Stiftung erfolgen?

g) Wie soll die Beteiligung der deutschen Industrie an dieser Stiftung realisiert werden?

h) Wie hoch sollen die Schadensersatzleistungen für die ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter sein, und wie wird dies berechnet (in bezug auf Art und Dauer der geleisteten Arbeit, die Arbeitsbedingungen, die gesundheitlichen Schädigungen durch Mißhandlungen und Hunger, den entgangenen Lohn, Sozialversicherungen etc.)?

i) Sollen die Entschädigungen in Einmalzahlungen oder in Form einer Rente ausgezahlt werden?

j) Wie und wann soll die Einrichtung dieser Stiftung im Ausland bekanntgemacht werden, damit alle ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter die Möglichkeit haben, Entschädigungszahlungen einzufordern?

8

Hat die Bundesregierung für den Aufbau der geplanten Bundesstiftung „Entschädigung für NS-Zwangsarbeit“ von sich aus Kontakt mit NS-Opferverbänden aufgenommen?

a) Wenn ja, wann und mit welchen?

b) Wenn nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung nicht auch der Ansicht, daß bei der Einrichtung einer Stiftung zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeit der wichtigste Gesprächspartner die Opferverbände sind?

9

Welche Rolle spielt die Bundesregierung beim Zustandekommen der „Stiftungsinitiative der deutschen Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“?

a) Welche Organisationsform soll die „Stiftunginitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ nach Kenntnis der Bundesregierung haben?

b) Welches sind die Ziele der Stiftung?

c) Nach welchem Schlüssel sollen die Unternehmen in den Fonds einzahlen?

d) Wie und durch wen wird der Fonds dieser Stiftung kontrolliert?

e) Wie wird der Begriff „Zwangsarbeit“ von den an der Stiftungsgründung beteiligten Unternehmen definiert?

f) Sollen auch Kriegsgefangene, die im NS-Staat Sklavenarbeit verrichten mußten, unter diese Definition fallen?

g) Wie hoch sollen die Schadensersatzleistungen für die ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter sein, und wie wird dies berechnet (in bezug auf Art und Dauer der geleisteten Arbeit, die Arbeitsbedingungen, die gesundheitlichen Schädigungen durch Mißhandlungen und Hunger, den entgangenen Lohn, Sozialversicherung etc.)?

h) Sollen die Entschädigungen in Einmalzahlungen oder in Form einer Rente ausgezahlt werden?

i) Welche Schwierigkeiten bestehen zur Zeit, um die Stiftung der deutschen Unternehmen zügig aufbauen zu können?

j) Wie und wann soll die Einrichtung dieser Stiftung im Ausland bekanntgemacht werden, damit alle ehemaligen NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeiter die Möglichkeit haben, Entschädigungszahlungen einzufordern?

10

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Begleitung der Einrichtung der „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“?

11

Gehört zu den von der Bundesregierung anvisierten Zielen im Zusammenhang mit der Einrichtung dieser Stiftung auch die Verhinderung von

a) Sammelklagen von NS-Opfern und NS-Zwangsarbeiterinnen und NS-Zwangsarbeitern,

b) Boykottdrohungen in den USA gegen deutsche Unternehmen?

12

Nach welchem Zeitplan soll die Einrichtung der Stiftung der deutschen Unternehmen erfolgen, und weicht der Aufbau dieser Stiftung vom bisherigen Zeitplan ab?

Wenn ja,

a) warum?

b) in welchem Rahmen?

13

Welche deutschen Unternehmen wurden auf welchem Wege zum Aufbau der Stiftung von der Bundesregierung und/oder Vertretern der Wirtschaft eingeladen?

a) Welche Unternehmen haben bisher eine Beteiligung zugesagt?

b) Welche Unternehmen haben eine Beteiligung mit welcher Begründung abgelehnt?

14

Welche Verhandlungen haben welche Vertreter der Bundesregierung wann und zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis mit welchen Vertretern der US-Regierung und amerikanischer Organisationen im Zusammenhang mit der Einrichtung der Stiftung der deutschen Unternehmer geführt (bitte einzeln auflisten)?

a) Haben amerikanische Regierungsvertreter Zusagen über ein bilaterales Abkommen gegeben, das die Grundlagen schaffen soll, damit Sammelklagen von NS-Opfern in den USA gegen deutsche Unternehmen nicht mehr möglich sind, und wenn ja, welche?

b) Was würde nach Ansicht der Bundesregierung geschehen, wenn ein derartiges Abkommen nicht zustande kommen würde, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Anwälten von NS-Opfern, daß dies das Ende der Stiftung der deutschen Unternehmen zur Entschädigung der NS-Zwangsarbeit wäre?

c) Wieso wurde Kanzleramtsminister Bodo Hombach bei seiner Reise Anfang Februar 1999 in die USA vom Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank, Rolf Breuer, begleitet, und hat dieser an irgend welchen Gesprächen bezüglich der Entschädigung von NS-Zwangsarbeit teilgenommen, und wenn ja, an welchen?

15

Mit welchen Regierungen anderer Länder haben welche Vertreter der Bundesregierung wann und mit welchem Ziel und welchem bisherigen Ergebnis Kontakt und Gespräche im Zusammenhang mit dem Problem der Entschädigung der NS-Zwangsarbeit aufgenommen (bitte einzeln auflisten)?

a) Sollen mit anderen Staaten ebenfalls bilaterale Abkommen abgeschlossen werden?

b) Welche Auswirkungen auf die Stiftung der deutschen Unternehmer hätte es, wenn eines oder mehrere dieser Länder dem Abschluß eines Abkommens nicht zustimmen würden?

16

Warum wurde von der Bundesregierung mit der Initiierung einer „Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ begonnen und die Bundesstiftung zur „Entschädigung der NS-Zwangsarbeit“ erst einmal zurückgestellt?

17

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß sich die Verhandlungen um die Errichtung einer Stiftung der deutschen Unternehmen als schwierig und langwierig erweisen und sogar scheitern könnten und daß damit erneut wertvolle Zeit verloren ginge, um die noch lebenden NS-Opfer zu entschädigen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 13. März 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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