Der Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung und Beschwerden von Ausländern über Beamte des Bundesgrenzschutzes
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 28. Mai 1999 starb laut dpa der 30jährige Sudanese A. an Bord der Lufthansa-Maschine LH 588 auf dem Flug von Frankfurt/Main nach Kairo. A. sollte über Ägypten in den Sudan abgeschoben werden. Nach Angaben der Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) soll er sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben, weshalb sie ihm einen Motorradhelm aufsetzten, ihn an Händen und Füßen fesselten und beim Start seinen Kopf nach unten drückten. Während dieser Prozedur starb A.
Innerhalb eines Monats ist dies der zweite Todesfall bei einer Abschiebung aus Europa. Am 1. Mai 1999 war der Nigerianer M. O. auf einem Flug von Wien nach Sofia gestorben, nachdem Polizisten ihn gefesselt und mit Klebeband geknebelt hatten. Obduktionsergebnissen einer bulgarischen Behörde zufolge erstickte der 25jährige („Wiener Zeitung“ vom 28. Mai 1999 und DER SPIEGEL vom 29. Mai 1999).
Zu einem sogenannten Unglücksfall war es im März im Flughafengebäude in Kloten (Schweiz) gekommen, wo „ein palästinensischer Schubhäftling tot zusammenbrach.“ (Der Standard, 28. Mai 1999).
Schon in den vergangenen Jahren kam es zu Toten bei der Abschiebung. Am 22. September 1998 starb die 20jährige Nigerianerin S. A. bei dem Versuch, sie aus Belgien auf dem Luftweg nach Togo abzuschieben. Auch sie hatte sich heftig gegen ihre Abschiebung gewehrt. Sie sollte mit einem Kissen ruhiggestellt werden, fiel in Koma und starb nach zehn Stunden vermutlich an einer Gehirnblutung (ap vom 25. September 1998 und Pro Asyl vom 30. August 1998).
Aber auch in Deutschland ist es nicht der erste Todesfall. Am 30. August 1994 starb der Nigerianer K. B. in einer Lufthansa-Maschine auf dem Flughafen Rhein-Main. Er wurde von vier BGS-Beamten mit Gewalt auf dem Sitz gehalten. Obwohl er bereits an Händen, Füßen und Knien gefesselt war, spannten ihm die Beamten noch einen Gurt um die Brust und zwängten ihm einen Knebel in den Mund (off limits, Nr. 13, April 1996).
Immer wieder kommt es zu Vorwürfen gegen BGS-Beamte, die sich gewaltsamer Übergriffe auf Ausländer schuldig machen sollen. Eine Kleine Anfrage der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag erbrachte, daß es 1998 mindestens 15 massive Übergriffe gegeben habe. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Asyl spricht von schweren Menschenrechtsverletzungen: „Erst vor zwei Wochen wurde der 25jährige Kurde F. U. nach eigenen Angaben bei seiner Abschiebung in die Türkei von mehreren Beamten mit Faustschlägen und Elektroschocks gequält.“ Die Vorwürfe richten sich gegen 16 BGS-Beamte, „die für die Rückführung der Abschiebehäftlinge zuständig sind. 16 von insgesamt 300 BGS-Beamten am Flughafen.“ Trotz massiver Vorwürfe sei bislang nicht ein einziger BGS-Beamter versetzt oder zumindest bis zum Abschluß der Untersuchungen vom Dienst suspendiert worden (Express, Köln, Düsseldorf, 29. Mai 1999).
Längst wurden Konsequenzen gefordert. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hatte bereits 1998 gefordert, daß das Bundesministerium des Innern den BGS offiziell anweisen müsse, „daß es bei Abschiebungen nicht mehr zu Gewaltanwendung, Mißhandlung und dem unverhältnismäßigen Einsatz von Zwangsmitteln kommen dürfe.“
Zudem forderte ein Sprecher von Pro Asyl „einen unbegrenzten Zugang von Nichtregierungsorganisationen zu den Gewahrsamzellen, in denen abgelehnte Asylbewerber auf ihre Abschiebung warten. Damit solle das Bundesministerium des Innern einer Forderung der UN-Menschenrechtskommission nachkommen, die die Öffnung der Zellen für Organisationen und Kirchen verlange. Allein in den Jahren 1996 und 1997 seien mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen BGS-Beamte eingeleitet worden, die meisten wegen Gewaltanwendung gegenüber Asylbewerbern. Eine Verurteilung sei ihm aber in keinem der Fälle bekannt, sagte der Sprecher. Zu Gewaltanwendungen komme es jedoch immer wieder. Allein am Flughafen in Frankfurt am Main seien ihm bis zu zehn Fälle bekannt, in denen sich Asylbewerber über BGS-Beamte beschwert hätten. Bei einer Klage aber hätten diese Menschen keine Aussichten auf einen Erfolg (ap vom 25. September 1998). Die einzige Konsequenz, die der Bundesminister des Innern, Otto Schily, nach dem Tod von M. O. gezogen hatte, war, „eine Überprüfung aller Verfahren“ anzuordnen, „an denen Beamte des Bundesgrenzschutzes beteiligt waren.“ Es mußte erst zu einem neuen Todesfall kommen, um die „Rückführungen auf dem Luftweg“ bei „erwarteten Widerstandshandlungen“ auszusetzen (ap vom 29. Mai 1999).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie ist die Abschiebung des Sudanesen A. im einzelnen verlaufen?
a) Wie lange dauerte der von BGS-Beamten durchgeführte Transport von A. zum Flugzeug?
b) Wurde hierbei Gewalt angewendet, und wenn ja, in welcher Weise, und wurde er hier schon gefesselt?
c) Wie verhielten sich die BGS-Beamten als sie merkten, daß A. in Lebensgefahr schwebte? Was genau taten sie?
d) Wann wurden die im Flugzeug befindlichen Ärzte zu Hilfe geholt?
e) Was genau unternahmen diese Ärzte?
Welche Fesselungs- und Knebelungsmethoden werden in welchen Situationen von wem angewandt, und gibt es außer Motorradhelmen noch andere Formen, Flüchtlinge am Beißen zu hindern?
Wenn ja, welche und wann bzw. in welcher Situation werden sie angewandt?
Sind der Bundesregierung außer den oben genannten weitere Fälle bekannt, bei denen abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuge ihrer Abschiebung ums Leben kamen bzw. schwere körperliche Schäden erlitten?
Wenn ja, welche?
Wurde A. medikamentös behandelt, und wenn ja, wann wurden ihm welche Medikamente in welcher Menge zugeführt?
Wird es Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGS-Beamten oder gegen andere an der Abschiebung beteiligte Personen geben?
Wenn nein, warum nicht?
Werden dienstrechtliche Schritte gegen die beteiligten Beamten eingeleitet?
Wenn nein, warum nicht?
Hat dann der Vorfall für die Beamten andere Konsequenzen, und wenn ja, welche?
Warum wurden vom Bundesminister des Innern, Otto Schily, nicht direkt nach dem Tod des Nigerianers M. O. die Abschiebungen ausgesetzt, bei denen es zu „erwarteten Widerstandshandlungen“ kommt?
Zu wie vielen Abschiebungen auf dem Luftweg kam es seit dem Tod von K. B. 1994 bis 1999 (bitte getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht aufführen)?
Bei wie vielen Personen kam es zu Widerstandshandlungen?
a) In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung ausgesetzt?
b) Wie viele Abschiebungen wurden ausgesetzt, weil sich andere Passagiere beschwert haben?
c) Wie viele Abschiebungen wurden ausgesetzt, weil sich das Flugpersonal geweigert hat, die Flüchtlinge zu transportieren?
d) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Widerstandshandlungen besonders heftig sind, wenn die Personen in ein Bürgerkriegsland abgeschoben werden sollen?
a) In wie vielen Fällen wurde die Abschiebung trotzdem vollzogen?
b) In wie vielen Fällen wurden die Personen geknebelt, gefesselt oder anderweitig ruhiggestellt, und mit welchen Hilfsmitteln geschah dies?
c) Zu welchem Zeitpunkt wurden diese Mittel wieder entfernt — direkt nach dem Start, während des Fluges (und wenn ja, wann) oder erst nach der Landung?
d) Wie viele Personen wurden bei den Abschiebungen verletzt?
e) Welche Verletzungen trugen sie davon (Bitte jeweils ab 1994 getrennt nach Jahr, Bundesland und Geschlecht aufführen.)?
Ist gewährleistet, daß eine Ärztin oder ein Arzt den Flug begleitet, wenn es bei Abschiebungen zu Verletzungen kommen kann?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Flüchtlinge vor dem Abflug ärztlich untersucht, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob in Polizei- oder Bundesgrenzschutzkreisen ein härteres Umgehen mit Personen in Kauf genommen wird, denen kriminelle Handlungen zur Last gelegt werden?
a) Wie viele Beschwerden hat es von 1994 bis 1999 wegen Übergriffen und Mißhandlungen von Ausländern durch Beamte des BGS gegeben?
b) Wie wurde diesen Beschwerden nachgegangen?
c) Welche Konsequenzen hatte das für die Beamten?
d) In wie vielen Fällen wurde von dienstrechtlichen Konsequenzen für die Beamten abgesehen?
e) Werden Beamte während der Überprüfung der Beschwerden zu einem anderen Arbeitsbereich versetzt und wenn nein, warum nicht (Bitte jeweils getrennt nach Jahr und Bundesland.)?
Gibt es für Beamte des Bundesgrenzschutzes, die Abschiebungen begleiten müssen, besondere Vorbereitungskurse oder andere Ausbildungsmaßnahmen, um sie für diese Arbeit zu befähigen?
a) Wenn ja, wie sehen diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ist das Bundesministerium des Innern der Forderung der UN-Menschenrechtskommission nachgekommen, die Zellen der Abschiebehäftlinge für Organisationen und Kirchen zu öffnen?
Wenn nein, warum nicht, und ist eine Änderung vorgesehen?
Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Innenministern, um die Mindeststandards zur Sicherheit der Flüchtlinge bei der Abschiebung zu gewährleisten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?