Verhinderung von Steuerwettbewerb und Steuerdumping in der Europäischen Union
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Königreich Dänemark wurde zum 1. Januar 1999 eine Unternehmenssteuerreform durchgeführt, in deren Konsequenz ausländische Konzerne, die in Dänemark eine Holdinggesellschaft gründen und ihre Gewinne nach Dänemark überweisen, keine Steuern in Dänemark zahlen sowie dänische Muttergesellschaften, die ausländische Tochterunternehmen haben, keine Kapitalertragsteuer auf die Dividendenausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften abführen. In der Folge haben seit Jahresbeginn rund 200 ausländische Firmen Holdings in Dänemark gegründet – Tendenz steigend –, um so dem heimischen Fiskus zu entgehen. Nach ersten Verlautbarungen der dänischen Steuerbehörde dienen die neuen Regelungen vielen Unternehmen zur Steuerumgehung und zum Teil zur Geldwäsche.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wird die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union geltend machen, daß es sich bei der neuen Steuergesetzgebung Dänemarks um einen Fall von unfairem Steuerwettbewerb mit dem Ziel, den „Standort Dänemark“ zu fördern, handelt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung für das deutsche Steuerrecht, z. B. das Außensteuerrecht, aus der Erfahrung leitender Angestellter der Steuerbehörde Dänemarks, daß mit der reformierten Steuergesetzgebung die Spielräume von Unternehmen für die Vermeidung von Steuern ausgeweitet werden?
Sieht die Bundesregierung unmittelbar Anlaß, die Reform der Unternehmensbesteuerung in Dänemark auf europäischer Ebene, z. B. im ECOFIN-Rat, zu thematisieren?
Welcher Handlungsbedarf leitet sich aus derartigen Steuerreformen in einzelnen Ländern für die Bundesregierung auf europäischer Ebene ab in bezug auf
a) die Stabilisierung der Steuereinnahmen der einzelnen europäischen Staaten,
b) eine einheitliche Unternehmensbesteuerung,
c) die Besteuerung von Kapitalerträgen,
d) die Bekämpfung von Steuerdumping?
Leitet sich für die Bundesregierung Handlungsbedarf in bezug auf die Reform des Außensteuerrechts und in bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen ab?
Wenn ja, in welche Richtung?
Wenn nein, warum nicht?