„Castor-Provisorium“ im Kernforschungszentrum Rossendorf/Sachsen
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Lüth, Dr. Evelyn Kenzler, Gustav-Adolf Schur, Dr. Klaus Grehn, Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Während der Kabinettbeschluß der Sächsischen Staatsregierung aus dem Jahr 1996 zur Lagerung der bestrahlten Rossendorfer Brennelemente im Zwischenlager Ahaus weiterhin Bestand hat und die Sächsische Staatsregierung bereits jährlich 140 000 DM Reservierungsgebühr für die Castor-Stellplätze zahlt, hat das Bundesamt für Strahlenschutz bisher keine Beförderungsgenehmigung für den Transport der Brennelemente aus dem Kernforschungszentrum Rossendorf erteilt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS (Drucksache 14/222) teilte die Bundesregierung darüber hinaus mit, daß auf die Aufbewahrung der Brennelemente in Ahaus verzichtet werden kann, wenn in Rossendorf ausreichende und geeignete Zwischenlagerkapazitäten vorhanden sind. Dies sei zu prüfen.
Mittlerweile wurden die ersten Brennstäbe vom Abklingbecken in einen Castor umgeladen und der Castor innerhalb des Rossendorfer Geländes in eine neu errichtete „Wartehalle“ transportiert. Nach Aussage des Leiters der Forschungsabteilung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums (Neues Deutschland, 6./7. März 1999) rechnet dieser für dieses Jahr nicht mit einer Beförderungsgenehmigung für den Abtransport. Zudem läuft die in der sächsischen Landespresse kolportierte öffentliche Diskussion auf eine längere Lagerung der Brennelemente in Rossendorf hinaus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist inzwischen geprüft worden, ob in Rossendorf ausreichende und geeignete Zwischenlagerkapazitäten für die Brennelemente vorhanden sind?
Zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt?
Ist durch die Sächsische Staatsregierung beim Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigung für eine Zwischenlagerung bzw. längere Lagerung der Brennelemente in Rossendorf beantragt worden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Sächsische Staatsregierung ihren o. g. Kabinettbeschluß aus dem Jahr 1996 zur Auslagerung der Elemente in das Zwischenlager Ahaus aufgehoben bzw. aktualisiert hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Sächsische Staatsregierung Klage hinsichtlich ihrer Forderung nach finanzieller Beteiligung des Bundes an der Entsorgung der nuklearen Altlasten in Rossendorf eingereicht hat?
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der Castor-Transport bzw. die Castor-Transporte der abgebrannten Brennstäbe erfolgen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Sicherheit dieses Transportes respektive dieser Transporte hinsichtlich der zu befürchtenden Strahlenbelastung sicherzustellen?