Zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In wie vielen Fällen wurde bisher nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenheimzulage gewährt (Neuzugänge, bitte getrennt nach Jahren)?
Auf welche Höhe, bezogen auf den jeweils gleichen Zeitraum, belief sich dabei das Fördervolumen (bitte nur Neuzugänge)?
Wie entwickelte sich die Anzahl der Förderfälle kumulativ und das Fördervolumen insgesamt in den einzelnen Jahrgängen?
Welche gesicherten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der gewährten Eigenheimzulagen in Abhängigkeit von Einkommensgruppen (versteuertes Einkommen)?
Wie verteilt sich – für den Fall, daß der Bundesregierung solche gesicherten Erkenntnisse entsprechend Frage 4 vorliegen – die Anzahl der gewährten Eigenheimzulagen in Abhängigkeit von Einkommensgruppen?
Auf welcher Grundlage und nach welcher Methodik schätzt die Bundesregierung – für den Fall, daß der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse entsprechend Frage 4 vorliegen – die Fallzahlen in Abhängigkeit von den Einkommensgruppen ein?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung – für den Fall, daß der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse entsprechend Frage 4 vorliegen – die Anzahl der gewährten Eigenheimzulagen in Abhängigkeit von Einkommensgruppen?
Mit welchem Rückgang bei den Förderfällen rechnet die Bundesregierung unter der Annahme reduzierter Fördergrenzen im Vergleich (beispielsweise bei Senkung der Fördergrenzen auf 80 000/160 000 DM statt 120 000/240 000 DM Einkommen pro Jahr)?
Mit welchem Rückgang beim Fördervolumen rechnet die Bundesregierung unter der Annahme reduzierter Fördergrenzen im Vergleich (beispielsweise 80 000/160 000 DM statt 120 000/240 000 DM)?
Mit welcher Entwicklung der Fallzahlen (Neuzugänge) rechnet die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren bei unveränderten Fördergrenzen?
Mit welcher Entwicklung der Fallzahlen (Neuzugänge) rechnet die Bundesregierung in den kommenden drei Jahren bei veränderten Fördergrenzen entsprechend dem Beispiel in Frage 9?