Zu den Ergebnissen und Auswirkungen des Wohnraummodernisierungssicherungsgesetzes
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Evelyn Kenzler, Dr. Uwe-Jens Rössel und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Seit Juli 1997 gilt das Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz (WoModSiG), das die Sanierung und Instandsetzung von restitutionsbehaftenen Häusern erleichtern sollte.
Wir fragen Bundesregierung:
Fragen4
Liegen der Bundesregierung Ergebnisse zu den Auswirkungen des WoModSiG nach über einjähriger Geltung vor?
In welchen Fällen führt nach Auffassung der Bundesregierung die Anwendung des WoModSiG zur Beschleunigung der Verfahren?
Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Feststellung von Wohnungsgesellschaften im Osten des Landes zu, wonach sie durch die Änderung des § 3 Abs. 1 Satz 4 ff. Vermögensgesetz („doppelter Durchgriff“) bei noch ungeklärten Eigentumsverhältnissen langfristigen Verfügungssperren unterliegen und damit die Investitionstätigkeit eingeschränkt und behindert wird?
Wenn ja, gibt es aus Sicht der Bundesregierung aus diesem Grund Novellierungsbedarf?