Zur Situation eines abgeschobenen kurdischen Asylbewerbers
des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 14. Juli 1998 wurden der kurdische Asylbewerber D. sowie seine schwangere Frau und seine drei kleinen Kinder in die Türkei abgeschoben. Das zuständige Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat in mehreren Entscheidungen die Darstellung von D. – er sei aus der türkischen Armee desertiert, er habe den Kriegsdienst verweigert und habe dies auch den türkischen Behörden mitgeteilt, ihm drohe im Falle einer Abschiebung politische Verfolgung – in allen Punkten als unglaubwürdig erachtet. Entsprechende Dokumente seien gefälscht.
Nach der Abschiebung hat sich in tragischer Weise die Darstellung von D. in allen Punkten als wahr erwiesen.
Seit seiner Abschiebung ist er inhaftiert – zur Zeit im Militärgefängnis in Izmir. Am 23. November 1998 ist D. vom Militärgericht in Izmir wegen seiner Desertion zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Danach soll er trotzdem den Militärdienst ableisten. Zusätzlich wird gegen D. auch vor dem Staatssicherheitsgericht in Diyarbakir verhandelt – im Zusammenhang mit seiner den türkischen Behörden gegenüber angezeigten Kriegsdienstverweigerung.
Nach Angaben seines Verteidigers wurde D. von Anfang an geschlagen und mißhandelt. Seit Anfang November sitzt D. in strenger Einzelhaft (Isolationshaft).
Wir fragen die Bundesregierung:
- Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegen D. am 10. November 1998 ein Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht in Dijarbakir wegen seiner Kriegsdienstverweigerung, die er in Deutschland angezeigt hat, eröffnet wurde?
- Ist der Bundesregierung bekannt, daß D. aufgrund des Artikels 8 des Antiterrorgesetzes 3713 angeklagt und daß mit diesem Paragraphen, der die Meinungsfreiheit unterdrückt, auch Prozesse gegen viele Intellektuelle wie z. B. Yasar Kemal, geführt wurden?
- Wie bewertet die Bundesregierung den Vorgang der Anklage gegen D. durch ein sog. Staatssicherheitsgericht wegen einer politischen Meinungsäußerung, und welche Schlüsse zieht sie daraus hinsichtlich möglicher neuer Asylverfahren in vergleichbaren Fällen?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Anklage vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht wegen eines Staatsschutzdeliktes regelmäßig politische Verfolgung darstellt?
- Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Verfahrens der Familie D. ein Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland erteilen, damit diese ihr Asylverfahren weiterbetreiben kann?
- Ist der Bundesregierung der Ausgang des Verfahrens gegen D. wegen Desertion aus der türkischen Armee vor dem Militärgericht in Izmir bekannt? Wenn ja, wie bewertet sie den Ausgang dieses Verfahrens?
- Sind der Bundesregierung die Aussagen des Verteidigers von D. bekannt, wonach D. während seiner Haft geschlagen und gefoltert wurde?
- Ist der Bundesregierung bekannt, daß D. laut Auskunft seines Anwalts seit Anfang November 1998 in Einzelhaft im Militärgefängnis in Izmir einsitzt?
- Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach die Haftbedingungen in diesem Gefängnis rechtsstaatlichen und humanitären Normen widersprechen?
- Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den Betroffenen in dieser Situation zu unterstützen?
Fragen10
Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegen D. am 10. November 1998 ein Verfahren vor dem Staatssicherheitsgericht in Dijarbakir wegen seiner Kriegsdienstverweigerung, die er in Deutschland angezeigt hat, eröffnet wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß D. aufgrund des Artikels 8 des Antiterrorgesetzes 3713 angeklagt und daß mit diesem Paragraphen, der die Meinungsfreiheit unterdrückt, auch Prozesse gegen viele Intellektuelle wie z. B. Yasar Kemal, geführt wurden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorgang der Anklage gegen D. durch ein sog. Staatssicherheitsgericht wegen einer politischen Meinungsäußerung, und welche Schlüsse zieht sie daraus hinsichtlich möglicher neuer Asylverfahren in vergleichbaren Fällen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Anklage vor einem türkischen Staatssicherheitsgericht wegen eines Staatsschutzdeliktes regelmäßig politische Verfolgung darstellt?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Verfahrens der Familie D. ein Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland erteilen, damit diese ihr Asylverfahren weiterbetreiben kann?
Ist der Bundesregierung der Ausgang des Verfahrens gegen D. wegen Desertion aus der türkischen Armee vor dem Militärgericht in Izmir bekannt? Wenn ja, wie bewertet sie den Ausgang dieses Verfahrens?
Sind der Bundesregierung die Aussagen des Verteidigers von D. bekannt, wonach D. während seiner Haft geschlagen und gefoltert wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß D. laut Auskunft seines Anwalts seit Anfang November 1998 in Einzelhaft im Militärgefängnis in Izmir einsitzt?
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach die Haftbedingungen in diesem Gefängnis rechtsstaatlichen und humanitären Normen widersprechen?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den Betroffenen in dieser Situation zu unterstützen?