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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Die Bundesregierung und ihre Haltung gegenüber ehemaligen NS-Firmen bei Entschädigungsverfahren von jüdischen Opfern vor amerikanischen Gerichten (G-SIG: 14010535)

Hintergrund der Stellungnahme der Bundesregierung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen die Firma Degussa in den USA, andere Fälle von Stellungnahmen in ähnlichen Verfahren

Fraktion

PDS

Datum

19.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/161915. 09. 99

Die Bundesregierung und ihre Haltung gegenüber ehemaligen NS-Firmen bei Entschädigungsverfahren von jüdischen Opfern vor amerikanischen Gerichten

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke-Reymann, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In seiner Sendung vom 12. August 1999 brachte „Monitor“ einen Bericht über ein Entschädigungsverfahren von jüdischen Opfern gegen die Degussa AG.

Der Bericht von „Monitor“ wurde mit den Worten anmoderiert: „Während des Nazi-Regimes hat die ‚Deutsche Gold- und Silberscheidanstalt‘ Degussa geraubten Schmuck und Zahngold aus Vernichtungslagern und Ghettos eingeschmolzen und damit Millionen verdient. Holocaust-Opfer haben deshalb bei einem amerikanischen Gericht Klage gegen die Degussa AG eingereicht. Doch ihre Prozess-Chancen sind schlecht. Denn die Bundesregierung, die öffentlich erklärt, mit einem Entschädigungsfonds aus Mitteln der Industrie erlittenes NS-Unrecht abmildern zu wollen, hat vor einem amerikanischen Gericht massiv Partei für die Degussa ergriffen und sie geradezu als ein Opfer des NS-Regimes dargestellt.“

„Monitor“ geht in seinem Bericht auf die Klage einer Jüdin gegen die Degussa AG vor einem Gericht in New Jersey ein:

„Der Außenminister Joschka Fischer hat in Absprache mit Bundeskanzler Gerhard Schröder einen offiziellen Brief an das amerikanische Gericht geschrieben, um in dem Verfahren A. B.–F. gegen die Firma Degussa die Position der deutschen Bundesregierung klarzumachen. Dies ist nach amerikanischem Recht mit einem sogenannten ‚Amicus Curiae‘-Brief möglich. In diesem Brief vom 15. Juni diesen Jahres versucht die Bundesregierung wider besseren Wissens Einfluss auf den Prozess zugunsten der Firma Degussa zu nehmen. In dem Brief heißt es: ‚Die Industrie wurde gezwungen, die Ziele zu erfüllen, die zur Produktion von Materialien für die Kriegswirtschaft aufgestellt wurden. (…) Je wichtiger wirtschaftliche Aktivitäten wurden, um Krieg zu führen und für die Zerstörungspläne der Nazis, um so schwieriger wurde es, die Forderungen des Staates zu umgehen. Das trifft im Besonderen auf die frühere Degussa zu, die ein Monopol auf dem Gebiet des Schmelzens von Edelmetallen hatte.‘“

„Monitor“ konfrontiert diesen Brieftext mit Äußerungen des Historikers Hans Mommsen, der sich intensiv mit der Rolle der Industrie im Dritten Reich beschäftigt hatte. Hans Mommsen widerspricht der Behauptung der deutschen Bundesregierung entschieden. „Monitor“ gibt seine Äußerungen wie folgt wieder: „Nach dem, was wir wissen, ist es genau umgekehrt gelaufen. Dass die Degussa sich um diese Aufträge bemüht hat, und insofern war Degussa ein klarer Komplize des Dritten Reiches und hat nicht nur in einer Zwangssituation gehandelt. Etwa unter der Fiktion, bei einer Zurückweisung bestimmter Aufträge dann das Monopol in dem Bereich des Einschmelzens zu verlieren. Jedenfalls müsste, wenn man das Gegenteil behaupten will, dies im Einzelnen nachgewiesen werden.“

„Monitor“ weiter in seinem Bericht: „Das Ghetto Lodz, das die deutschen ‚Litzmannstadt‘ nannten. Hier starben von 1940 bis 1943 43 000 Menschen an Krankheit und Hunger. Die Juden mussten ihre Vermögenswerte, Schmuck, Gold und Silber an die Ernährungs- und Wirtschaftsstelle des Ghettos abgeben. Die Degussa-Filiale in Berlin, Französische Straße 33, warb intensiv um den Auftrag des Ghettos, Gold und Silber aus jüdischem Besitz zu verwerten. Das belegt der Schriftverkehr zwischen der Firma Degussa und der Ghetto-Verwaltung von Litzmannstadt. Am 10. Oktober 1940 schreibt die Berliner Filiale der Firma Degussa an die Ernährungs- und Wirtschaftsstelle Litzmannstadt: ‚Wir danken für Ihr Schreiben vom 4. Oktober und haben uns gern bemerkt, dass Sie beabsichtigen, uns diverse Gold- und Silberwaren, die dort zur Ablieferung gekommen sind, zur Verwendung zu übersenden. (…) Eventuell wären wir bereit, nach Eingang und Verwiegung der Sendung hier Ihnen einen Vorschuss auf das Gut zu überweisen. Heil Hitler!‘

Und 18 Tage später ein weiterer Brief der Degussa an die Leitung des Ghettos: ‚Leider sind wir bis heute ohne Ihre Rückäußerung zu Ihrem Angebot vom 4. Oktober, die Verwertung von Gold- und Silberwaren aus jüdischem Besitz stammend, geblieben.‘

Die Degussa bleibt beharrlich, will den Auftrag bekommen. Am 3. Dezember 1940 schreibt sie erneut einen Brief: ‚Sie dürfen überzeugt sein, dass sich die Ausarbeitung bei uns in jeder Weise vorteilhaft für Sie gestalten würde, und es sollte uns freuen, von Ihnen nunmehr recht bald einen positiven Bescheid zu erhalten.‘“

„Monitor“ fasst zusammen: „Das Werben der Degussa war erfolgreich. Sie bekommt den Auftrag aus dem Ghetto Litzmannstadt. Das belegt diese Abrechnung aus dem Ghetto. Allein in diesem Fall wurde über eine Tone Silber aus dem Ghetto in Lodz gewinnbringend verwertet. Vor allem mit dem ‚Judengold‘ konnte das Hitler-Regime die Kriegswirtschaft in Gang halten. Firmen wie Degussa haben kräftig mitgeholfen. Das Verfahren zwischen A. B.–F. und der Firma Degussa könnte zu mehr Gerechtigkeit und Klarheit führen. Doch in Bonn, so scheint es, gibt es daran kein Interesse. In dem Schreiben der Bundesregierung, in dem sogenannten ‚Amicus Curiae‘-Brief an das amerikanische Gericht heißt es abschließend: ‚Die Bundesrepublik Deutschland bittet deshalb das Gericht, die Klage abzuweisen.‘“

„Monitor“ zitiert das NS-Opfer, die Jüdin A. B.–F. mit der Äußerung in Richtung Bundesregierung: „Warum denkt Ihr an diese Leute? Warum denkt Ihr nicht an uns? An unser Volk, das getötet wurde. Wenn Ihr Bedauern für diese Leute habt, warum dann nicht für die Opfer? Wir sind die Opfer, nicht sie. Sie sollen bezahlen für ihre Verbrechen.“ (Monitor, 12. August 1999).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchem Grund sah sich die Bundesregierung veranlasst, für das oben angegebene Verfahren einen „Amicus Curiae“-Brief zu schreiben?

2

Wer hat die Bundesregierung wann mit welcher Intention gebeten, einen „Amicus Curiae“-Brief zu schreiben?

3

Auf welcher Quellenlage ist der Bundesminister des Auswärtigen zu den Folgerungen seines Briefes gekommen?

4

Würde Bundesminister Joseph Fischer auch heute weiter behaupten, dass die Degussa AG gezwungen war, Aufträge des NS-Regimes auszuführen, oder würde er heute einräumen, dass sich Firmen wie die Degussa AG durchaus freiwillig und beharrlich um solche Aufträge bewerben konnten?

5

Welche Gewinne konnten die Degussa AG und ihre Tochterunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Vernichtungsmaschinerie der Nazis ziehen?

6

Gedenkt die Bundesregierung in diesem konkreten Fall, einen neuen Brief an das amerikanische Gericht in New Jersey zu schreiben, in dem die alte Position korrigiert und für die jüdischen Opfer Stellung bezogen werden?

Wenn nein, warum nicht?

7

In welchen weiteren Fällen wurden „Amicus Curiae“-Briefe für Entschädigungsverfahren von NS-Opfern gegen deutsche Firmen von Vertretern der neuen und alten Bundesregierungen geschrieben (bitte einzeln nach Jahresangaben, Gerichtsort und Beklagten auflisten)?

8

Wann hat sich die Bundesregierung in welchen Verfahren zugunsten der NS-Opfer geäußert (bitte einzeln nach Jahresangaben, Gerichtsort und Beklagten angeben)?

Berlin, den 14. September 1999

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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