Kontrollen bei der Zuteilung neuer Aktien
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Heidemarie Ehlert, Dr. Barbara Höll, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach Einschätzung von Fachleuten landet ein guter Teil der mit spektakulären Zeichnungsgewinnen an die Börse gebrachten neuen Aktien von mehreren hundert Prozent bei institutionellen Anlegerinnen und Anlegern sowie einer Handvoll privilegierter Insider (s. auch Wirtschaftswoche Nr. 49/1998). Effektive Kontrollen durch Aufsichtsbehörden finden kaum statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche rechtlichen Bedingungen gelten bei der Zuteilung von Neuemissionen bei Überzeichnung?
Wie groß sind in diesem Zusammenhang die „Freiräume“ der Banken?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese „Freiräume“?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz des Geschäftsgebarens der Banken in diesem Zusammenhang?
Welche Veränderungen plant die Bundesregierung dazu?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß effektive behördliche Kontrollen bei der Zuteilung neuer Aktien erforderlich sind?
Welche Kontrollen von Aufsichtsbehörden finden im Zusammenhang mit der Zuteilung neuer Aktien statt?
Welche Verantwortung trägt das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel in diesem Zusammenhang?
Welche Kontrollen gibt es durch das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel?
Welche Zuständigkeiten entfallen in diesem Zusammenhang auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen?
Welche Kontrollen werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen durchgeführt?
Welche Beschwerden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Zuteilung neuer Aktien?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Praxis, angesichts strengerer Vorschriften in anderen Industrieländern wie z. B. in den USA?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Zuteilungsverfahrens? Was wird die Bundesregierung dazu unternehmen?