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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Menschenrechtssituation der Bahai im Iran (G-SIG: 14010438)

Demokratisierungsprozeß und Menschenrechtslage im Iran, Situation der Bahai, Abschiebestopp für Bahai-Flüchtlinge

Fraktion

PDS

Datum

04.08.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/136702. 07. 99

Menschenrechtssituation der Bahá’i im Iran

des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Nach einem Bericht in der Nummer 1/99 des Magazins „One Country“ der Religionsgemeinschaft der Bahá’i wird diese Religionsgemeinschaft, der im Iran etwa 300 000 Menschen angehören, weiterhin von staatlicher Seite systematisch ausgegrenzt.

Auch werden einzelne ihrer Mitglieder offenbar aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt, inhaftiert und sogar getötet.

Grundlage dafür sei der Artikel 13 der Revolutionsverfassung, nach dem die Bahá’i nicht als schutzwürdige religiöse Minderheit gelten.

Damit sei ihnen „die Wahrnehmung des Erbrechts, des Familienrechts, des Rechtes auf Eheschließung, des Rechtes auf zivilen Schadensersatz, des Rechts auf einen fairen Prozeß, des Rechts auf Rente, des Rechts auf Bildung, des Rechts auf Aufnahme in den öffentlichen Dienst und vieles andere verwehrt“.

Auf dieser Grundlage käme es zu systematischen unrechtmäßigen Inhaftierungen über Tage und Wochen, während deren Dauer die Gefangenen gedrängt würden, ihrer Religion abzuschwören.

17 Bahá’i seien darüber hinaus seit Monaten und Jahren in Haft, wobei sich die Anklage in allen Fällen auf ihre Religionszugehörigkeit bzw. auf Aktivitäten für den Bahá’i-Glauben beziehen soll.

Auch sei es im Juli 1998 erstmals seit sechs Jahren wieder zur Hinrichtung eines Bahá’i im Iran gekommen, in „sechs anderen Fällen stehen noch immer Todesurteile im Raum, die jederzeit vollstreckt werden könnten“.

Insgesamt wird in diesem Bericht darauf hingewiesen, daß sich die Situation der Bahá’i seit dem Amtsantritt des iranischen Präsidenten Zayed Mohammed Khatami eher verschärft habe, obwohl dieser angekündigt habe, „dem Recht und dem Dialog der Religionen Geltung zu verschaffen“.

Ursache sei der Unwille „ihm abgeneigter Kräfte“, diese Reformen in der Praxis zuzulassen.

Ich frage die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie bewertet die Bundesregierung derzeit das politische und gesellschaftliche Kräfteverhältnis zwischen dem sog. Khatami-Flügel und dem reformunwilligen islamistischen Flügel und damit die Chance auf einen nachhaltigen Demokratisierungsprozeß?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Menschenrechtslage im Iran allgemein und insbesondere die Situation der Religionsgemeinschaft der Bahá’i?

3

Gab es oder gibt es einen Abschiebestopp für iranische Flüchtlinge, die der Glaubensgemeinschaft der Bahá’i angehören, oder wird dies erwogen?

4

Hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren gegenüber der iranischen Regierung gegen die Unterdrückung und Verfolgung der Bahá’i interveniert?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 22. Juni 1999

Carsten Hübner Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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