Standortwahl im Rahmen von Fusionen deutscher und ausländischer Unternehmen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Rahmen von Fusionen deutscher mit ausländischen Unternehmen fällt die Wahl des Unternehmenssitzes immer öfter zugunsten ausländischer Standorte. So wurde in den vergangenen Wochen der Vertrag über die Verschmelzung der Daimler Crysler-Tochter Dasa und der fanzösischen Aerospatiale-Matra zum drittgrößten Luft- und Raumfahrtunternehmen der Welt unterzeichnet. Der neue deutsch-französische Konzern European-Aeronautic, Defense and Space Company (EADS) wird 89 000 Beschäfte und einen Umsatz von rund 20 Mrd. Euro haben. Der gesellschaftsrechtliche Sitz der EADS liegt in den Niederlanden. Nach bisherigen Informationen wird das Gemeinschaftsunternehmen dort eine Holding gründen, die als Finanzierungsgesellschaft fungiert. „Zentrale Funktionen“ sollen an den Standorten München und Paris verbleiben. Die Entscheidung über die Eintragung der Holding in das Handelsregister der Niederlande ist nach Auskunft von Vertretern beider verschmelzenden Unternehmen maßgeblich aufgrund von steuerlichen Erwägungen gefallen. Derartige Finanzierungsgesellschaften genießen in den Niederlanden umfangreiche Steuervorteile.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Erhielt bzw. erhält die Dasa seit 1990 durch die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktbereichen bzw. Produkten, z. B. Produktion des Airbusses, spezifizieren)?
Werden nach dem Jahr 2000 weiterhin zinsgünstige Kredite an die Dasa bzw. die EADS ausgereicht werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
Erhielt bzw. erhält die Dasa über die Vergabe zinsgünstiger Kredite seitens der KfW hinaus öffentliche Förderungen? Wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Produktionsbereichen bzw. Produkten spezifizieren)?
Wird die Dasa nach dem Jahr 2000 öffentliche Förderungen erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Produktionsbereiche bzw. Produkte?
Welche spezifischen steuerlichen Begünstigungen für Holdinggesellschaften bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Niederlanden?
In welcher Höhe gingen seit 1990 schätzungsweise der Bundesrepublik Deutschland Steuereinnahmen durch die Verlagerung von Firmensitzen inländischer Unternehmen – auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen – ins Ausland verloren?
In welcher Höhe gehen schätzungsweise der Bundesregierung Deutschland ab dem Jahr 2000 Steuereinnahmen durch die Verlagerung des Firmensitzes der EADS in die Niederlande verloren?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass die Entscheidungen über Firmensitze von Unternehmen, so z. B. bei der EADS, verstärkt aus steuerlichen Gründen gefällt werden, für die eigene Steuerpolitik, insbesondere im Außensteuerbereich?
Welcher Handlungsbedarf leitet sich für die Bundesregierung aus der Existenz umfangreicher Steuervorteile für Holdingsgesellschaften in den Niederlanden auf europäischer Ebene ab in Bezug auf
a) die Stabilisierung der Steuereinahmen der einzelnen europäischen Staaten,
b) die Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung,
c) die Bekämpfung von Steuerdumping?