Bewertung der Lage im Kosovo durch das Auswärtige Amt
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die „Frankfurter Rundschau“ vom 30. April 1999 schreibt: „Das Bonner Außenministerium hat seine Einschätzung zur Lage der Kosovo-Albaner revidiert. Staatsminister Ludger Volmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) sagte am Donnerstag der Frankfurter Rundschau, er habe ,angewiesen, den Lagebericht offiziell aus dem Verkehr zu ziehen‘. Das Papier ,entsprach nicht der empirischen Wahrheit, sondern war aus innenpolitischen Gründen von der alten Regierung so verfaßt worden‘, sagte Volmer zur Begründung. Er deutete damit den Vorwurf an, daß seine Vorgänger ihre Einschätzung an dem Ziel orientiert haben könnten, möglichst viele Asylbewerber abzulehnen.
Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes dienen bei Asylverfahren als Entscheidungsgrundlage. In der vergangenen Woche hatte die Organisation ,Juristen gegen atomare, biologische und chemische Waffen‘ aus dem Text zu Jugoslawien zitiert: ,In Kosovo selbst hat sich die schwierige humanitäre Situation etwas entspannt.‘ Die Juristen legten am Donnerstag zusätzlich Auszüge aus einem Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vor, in dem es nach ihren Angaben heißt: ,Kosovo-Albaner unterliegen bei ihrer Rückkehr ins Heimatland weiterhin keiner Gruppenverfolgung.‘ Dieser Text, der sich letztlich ebenfalls auf Lageberichte des Außenministeriums stützte, wurde den Angaben zufolge am 17. März verfaßt, genau eine Woche vor den Nato-Bombardements, die Bonn mit Verfolgung und Vertreibung der Kosovo-Albaner begründet.
Staatsminister Volmer sagte, die Juristenvereinigung zitiere die Texte des Auswärtigen Amtes ,äußerst selektiv‘. Auch der zurückliegende Lagebericht sei trotz seiner Mängel ,in eine völlig andere Richtung‘ gegangen und habe die Probleme der Kosovo-Albaner durchaus benannt.
Auf die Frage, warum der Lagebericht nicht schon früher zurückgezogen wurde, sagte Volmer, man sei ,stillschweigend davon ausgegangen, daß Gerichte ihn nicht mehr zugrunde legen‘. Dies sei auch von Landesjustizbehörden bestätigt worden. Nachdem es aber ,Hinweise‘ gebe, ,daß einzelne Richter sich immer noch auf den nicht mehr adäquaten Bericht bezogen‘, habe man die Einschätzung aus dem Verkehr gezogen. Ein neues Papier werde es zunächst nicht geben, weil die zuständigen Beamten wegen des Krieges in Kosovo ,überlastet‘ seien, sagte Volmer.
Der alte Bericht stammte vom 18. November, war also schon in der Amtszeit Volmers und des ebenfalls bündnisgrünen Außenministers Joschka Fischer entstanden. Der Staatsminister betonte aber, es handele sich nur um eine auf Beamtenebene entstandene Fortschreibung eines Textes aus den Zeiten der Regierung Kohl.“ (Frankfurter Rundschau, 30. April 1999)
Das „ARD-Morgenmagazin“ berichtete am 30. April 1999 von einem Schreiben des Auswärtigen Amts vom Januar dieses Jahres an ein Gericht, in dem es heißt: „Albanischen Volkszugehörigen droht in der Bundesrepublik Jugoslawien keine politische Verfolgung, die explizit an die Volkszugehörigkeit anknüpfen würde.“
Das „ARD-Morgenmagazin“ zitiert den Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, von einer Pressekonferenz vom 31. März 1999, auf der er zu den Kriegszielen der jugoslawischen Regierung sagte: „Die Zivilbevölkerung ist das Kriegsziel, und dieses ist ein verbrecherisches Kriegsziel.“
Das „ARD-Morgenmagazin“ äußert dazu: „Auch die jugoslawischen Kriegsziele wurden in Fischers Ministerium völlig anders eingeschätzt. ,Nach Erkenntnis des Auswärtigen Amtes sind die Maßnahmen der Sicherheitskräfte in erster Linie auf die Bekämpfung der UCK gerichtet, die unter Einsatz terroristischer Mittel für die Unabhängigkeit des Kosovo, nach Angaben einiger ihrer Sprecher sogar für die Schaffung eines Groß-Albanien kämpft‘.“ (ARD-Morgenmagazin, 30. April 1999)
Das „ARD-Morgenmagazin“ berichtete, daß noch am 17. März dieses Jahres mit den Dokumenten aus dem Auswärtigen Amt die Ablehnung von Asylgesuchen von Kosovo-Albanern von Gerichten begründet wurde. In einem solchen Bescheid war zu lesen: „Kosovo-Albaner unterliegen bei ihrer Rückkehr ins Heimatland weiterhin keiner Gruppenverfolgung“.
Ein Richter eines betroffenen Gerichtes wird vom „ARD-Morgenmagazin“ mit folgenden Worten zitiert: „Wenn das zutreffend wäre, was zur Rechtfertigung der NATO-Luftangriffe gesagt wird, daß nämlich systematische Menschenrechtsverletzungen, ethnische Säuberungen, Völkermord im Kosovo stattgefunden hat, dann wären die amtlichen Auskünfte, die im Asylverfahren erteilt worden sind bis Mitte März 99, nicht haltbar, dann wären die Urteile, die auf der Grundlage ergangen sind, falsch, den Asylbewerbern wäre Unrecht geschehen. Umgekehrt, wenn die amtlichen Auskünfte in einem Asylverfahren, die von seiten des Auswärtigen Amtes erteilt worden sind, zutreffend waren und sind, dann wären die öffentlichen Rechtfertigungen für die NATO-Luftangriffe nicht zu halten. Das ist ein Fall, der von seiten des Parlaments aufgeklärt werden muß, dem die Öffentlichkeit nachgehen muß.“ (ARD-Morgenmagazin, 30. April 1999)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Lageberichte wurden vom Auswärtigen Amt wann und mit welchen Aussagen zur Bundesrepublik Jugoslawien und zum Kosovo verfaßt?
Treffen Pressemeldungen zu, nach denen Staatsminister Dr. Ludger Volmer die Einschätzung des jüngsten Lageberichts revidiert hat und „angewiesen“ habe, diesen „Lagebericht offiziell aus dem Verkehr zu ziehen“?
Trifft es zu, daß Staatsminister Dr. Ludger Volmer gegenüber der „Frankfurter Rundschau“ äußerte, daß der Lagebericht „nicht der empirischen Wahrheit entsprach“, sondern aus „innenpolitischen Gründen von der alten Regierung so verfaßt worden“ sei?
Wann und mit welcher inhaltlichen Zielrichtung wurde dieser Bericht verfaßt?
Wer hat eine derartige Abfassung veranlaßt?
Wer hat die Fortschreibungen dieses Berichtes wann veranlaßt?
Wann genau wurde dieser Bericht aus dem Verkehr gezogen?
Weshalb hat die Bundesregierung erst Ende April 1999 den Lagebericht aus dem Verkehr gezogen?
Wie viele Asylanträge wurden seit dem 18. November 1998 von Kosovo-Albanerinnen und -Albanern gestellt, und wie viele dieser Asylanträge sind aufgrund dieses offenbar „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprechenden Lageberichts abgelehnt worden (bitte die Ablehnungen prozentual und numerisch nach Monaten auflisten)?
Wie viele Kosovo-Albanerinnen und -Albaner sind seit dem 18. November 1998 abgeschoben bzw. des Landes verwiesen worden?
Wie viele Kosovo-Albanerinnen und -Albaner sind seit dem 1. Januar 1995 abgeschoben bzw. des Landes verwiesen worden (bitte nach Jahren auflisten)?
Gedenkt die Bundesregierung eine Aufhebung der auf Grundlage dieses offenbar „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprechenden Lageberichtes ergangenen Asylbescheide gegen Kosovo-Albanerinnen und -Albaner herbeizuführen, und wenn ja, wie?
Hat die Bundesregierung begonnen, andere Lageberichte über andere Länder zu prüfen, ob sie der „empirischen Wahrheit“ entsprechen oder aus „innenpolitischen Gründen“ abgefaßt worden sind?
Welche Lageberichte wurden bereits mit welchen Ergebnissen geprüft?
Wann soll die Prüfung endgültig abgeschlossen sein?
Wenn nein, warum nicht?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit Richterinnen und Richter sich auf die Richtigkeit der Lageberichte verlassen können?
Erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang dienstrechtliche Maßnahmen und wenn ja, welche, gegen welche Beamtinnen und Beamte in welchen Ministerien?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung strafrechtliche Ermittlungen gegen einzelne Beamtinnen und Beamte des Auswärtigen Amtes eingeleitet?
Wann?
Wie viele?
Seit wann hatten Staatsminister Dr. Ludger Volmer und der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, Kenntnis von der Existenz dieser offenbar „nicht der empirischen Wahrheit“ entsprechenden Berichte?
Mit welchen Landes-Justizbehörden hat Staatsminister Dr. Ludger Volmer oder einer seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wann gesprochen, um herauszufinden, daß die Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei Gerichtsverfahren nicht mehr zugrunde gelegt werden?
Wann hat Staatsminister Dr. Ludger Volmer welche konkreten Hinweise erhalten, daß einzelne Richterinnen und Richter sich immer noch auf die Lageberichte bei ihrer Tätigkeit stützen?
Wie und wodurch hätten die Richterinnen und Richter nach Ansicht der Bundesregierung erfahren sollen, daß die Einschätzung in diesen Berichten nicht mehr gültig ist?
Wenn diese Berichte des Auswärtigen Amtes richtig sind, womit werden die Bombardierungen Jugoslawiens dann gerechtfertigt?