BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Bericht des Antifolter-Komitees des Europarates über den gesundheitlichen Zustand von Abdullah Öcalan (G-SIG: 14010313)

Behinderungen und Mißhandlungen der Öcalan-Verteidiger, drohende Todesstrafe, Zulassung von Prozeßbeobachtern

Fraktion

PDS

Datum

02.06.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/103707. 05. 99

Bericht des Antifolter-Komitees des Europarates über den gesundheitlichen Zustand von Abdullah Öcalan

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das Antifolter-Komitee des Europarates, das am 2. März 1999 Abdullah Öcalan im Gefängnis besucht hatte, hat am 4. Mai 1999 seine Besorgnis über den psychischen Zustand von Abdullah Öcalan in einem Brief an die türkische Regierung geäußert. Nach dieser Erklärung, „hätten die Bedingungen der Isolation dazu geführt, daß Öcalans psychische Verfassung nicht gut sei, was unglückliche Folgen haben könne“ (afp, 4. Mai 1999).

Öcalans Zustand hat sich nach den Berichten seiner Anwälte als Folge psychischer und physischer Folter dramatisch verschlechtert. Die Folter hat nach Angaben der Anwälte folgendes Ziel: Die Türkei will erreichen, daß Abdullah Öcalan am 31. Mai 1999 bei der Hauptverhandlung seine Verteidigung nicht antreten kann, und wenn er doch am Prozeß teilnimmt, soll er vor der Öffentlichkeit, vor allem vor der kurdischen Bevölkerung, als gebrochener Mann erscheinen.

Die Anwälte sind sehr besorgt über den Zustand von Abdullah Öcalan. Es sehe so aus, so die Anwälte, daß Öcalan die physische und psychische Folter nicht mehr lange aushalten kann.

Aufgrund dieser Situation appellieren die Anwälte, die selbst von staatlichen Sicherheitskräften durch Drohungen und Folter an der Ausübung ihrer Aufgabe gehindert werden, erneut an das Antifolter-Komitee, Öcalans Zustand im Gefängnis zu beobachten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie bewertet die Bundesregierung das Schreiben des Antifolter-Komitees des Europarates an die türkische Regierung über den besorgniserregenden psychischen Zustand des auf der Gefängnisinsel Imrali/ Türkei inhaftierten PKK-Chefs Abdullah Öcalan, und mit welchen außenpolitischen Schritten will die Bundesregierung dazu beitragen, daß diese untragbaren Haftbedingungen geändert werden?

2

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Bericht des Antifolter-Komitees, den Behinderungen und Mißhandlungen der Öcalan-Verteidiger sowie aus der Forderung der Todesstrafe für Abdullah Öcalan durch den türkischen Staatsanwalt und der Sorge zahlreicher Menschenrechtler, daß diese Todesstrafe im Fall Öcalan auch vollstreckt wird, schon jetzt ziehen, und welche weiteren Schritte bereitet sie mit den anderen EU-Staaten vor, um die drohende Hinrichtung des PKK-Vorsitzenden zu verhindern?

3

Ist die Bundesregierung bereit, mit eigenen Beobachtern am Prozeß von Abdullah Öcalan teilzunehmen?

Wenn ja, wie wird sie auf die Weigerung der Türkei, Prozeßbeobachter zuzulassen, reagieren?

Bonn, den 5. Mai 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen