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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Abschiebung hier aufgewachsener Migrantinnen und Migranten (G-SIG: 14010671)

Anzahl und Gründe der Abschiebungen seit 1990, evtl Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht

Fraktion

PDS

Datum

29.11.1999

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/208011. 11. 99

Abschiebung hier aufgewachsener Migrantinnen und Migranten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Das deutsche Ausländer- und Asylrecht führt immer wieder zur Abschiebung von hier seit langem lebenden, zunehmend sogar von hier geborenen oder als Kleinkinder eingereisten Migrantinnen und Migranten oder Flüchtlingen. Darunter sind auch hier geborene oder als Kinder eingereiste Jugendliche, die als Jugendliche oder Erwachsene straffällig geworden sind und in diesem Zusammenhang in ihre vermeintlichen „Heimatländer“ abgeschoben werden, obwohl sie dort nicht aufgewachsen sind und auch keinerlei Bindungen zu diesen Ländern haben.

Opfer dieser Abschiebungen sind aber auch in soziale Not geratene Menschen, die zum Beispiel wegen Sozialhilfebezug ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren und abgeschoben werden. Darunter sind hier aufgewachsene Jugendliche, die nach Schulabschluss oder nach ihrer Ausbildung keine Arbeitsstelle finden, aber auch ältere Leute, die durch irgendwelche Umstände in soziale Not geraten sind, nur Sozialhilfe erhalten und deshalb ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele hier geborene oder als Kleinkinder eingereiste Migrantinnen und Migranten oder Flüchtlinge wurden in den Jahren seit 1990 aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben (bitte jährliche Angaben, nach Aufenthaltsstatus aufgeschlüsselt und nach Ländern, in die sie abgeschoben wurden)?

2

Wie viele davon wurden abgeschoben wegen Straffälligkeit (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3

Wegen welcher Straftaten waren diese Abgeschobenen verurteilt worden?

4

Wie viele der wegen Straffälligkeit abgeschobenen, hier geborenen oder als Kinder Eingereisten

waren zum Zeitpunkt der Abschiebung noch minderjährig,

hatten vor ihrer Abschiebung länger als 20 Jahre hier gelebt,

hatten vor ihrer Abschiebung länger als 10 Jahre hier gelebt?

5

Wie viele hier geborene oder als Kleinkinder eingereiste Personen wurden wegen anderer Gründe (z. B. Sozialhilfebezug und damit verbundenem Verlust der Aufenthaltserlaubnis) abgeschoben?

6

Wie viele dieser aus anderen Gründen als Straffälligkeit Abgeschobenen waren

zum Zeitpunkt der Abschiebung minderjährig,

zum Zeitpunkt der Abschiebung im Rentenalter bzw. im Vorruhestand,

Mütter mit Kindern?

7

Hat die Bundesregierung irgendwelche Kenntnisse über das weitere Schicksal der Abgeschobenen?

Wenn ja, aufgrund welcher Recherchen bzw. Berichte?

Wenn nein, warum nicht?

8

Sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Abschiebung hier geborener und aufgewachsener Menschen Änderungsbedarf im Asyl- und Ausländerrecht?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 9. November 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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