Gesetzliche Neuregelung der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Monika Balt, Petra Bläss, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 28. April 1999 zur Verfassungsmäßigkeit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland vier Urteile gefällt.
Aus allen vier Urteilen ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf zur gesetzlichen Neuregelung. Dafür wurde vom Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 30. Juni 2001 gesetzt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Bis zu welchem Termin unterbreitet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag Vorschläge für die erforderlichen gesetzlichen Neuregelungen?
Sollen die gesetzlichen Neuregelungen auch auf bereits bestandskräftige Rentenbescheide ausgedehnt werden?
a) Wenn ja, sollen die gesetzlichen Neuregelungen auf alle bestandskräftigen Rentenbescheide ausgedehnt werden?
b) Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung das Prinzip der Gleichbehandlung der betroffenen Rentnerinnen und Rentner umzusetzen?
Welche nach dem 1. Januar 1997 noch bestehenden Entgeltbegrenzungen unterhalb der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze sollen aufgehoben werden?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, aufgrund der ihr vorliegenden Gutachten über die Einkommensverhältnisse der ehemaligen Angehörigen des MfS/AfNS, die angemessene Berücksichtigung von Arbeitsentgelten bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu regeln?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner sind von den gesetzlichen Neuregelungen betroffen?
In welcher Höhe belaufen sich die zu erwartenden Nachzahlungen?