Umfang der Beteiligung des Bundes an der Sanierung ostdeutscher Altlasten
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Gerhard Jüttemann, Rosel Neuhäuser und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Zur Bewältigung der Sanierungsaufgaben im Osten hatten sich Bund und Länder 1992 auf ein Verwaltungsabkommen verständigt, das eine Kostenaufteilung (Regelfinanzierung) von 60 : 40 % bei der Sanierung von ostdeutschen Altlasten vorsah. In Einzelfällen wie z. B. beim Kalibergbau erklärte sich der Bund sogar bereit, 75 % der Kosten zu tragen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Steht die Bundesregierung nach wie vor zu diesem Verwaltungsabkommen?
Welche Gebiete werden derzeit nach dieser Regelung saniert?
Wie hoch ist der diesbezügliche finanzielle Aufwand des Bundes und der daran beteiligten Länder (in DM)?
Welche Summe ist im Fusionsvertrag zwischen der Kali-und-Salz-AG-Kassel und der Mitteldeutschen Kali-AG von seiten der Treuhand für die Beseitigung der Altlasten festgelegt?
Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, wonach die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) dem Land Thüringen einen „Generalvertrag über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten“ angeboten hat?
Treffen diese Presseberichte zu?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen der BvS?
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zu dem Verfahren, den ostdeutschen Bundesländern durch eine Einmalzahlung etwaige Ansprüche aus dem o. g. Verwaltungsabkommen abzukaufen?