Braunkohle- und Altlastensanierung
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Pressemitteilung 529/98 der Bundesregierung mit dem Titel „Braunkohle- und Altlastensanierung wird auf hohem Niveau fortgesetzt“ heißt es u. a. wörtlich: „In einem offenen und konstruktiv geführten Gespräch wurde Übereinstimmung erzielt, daß die für die notwendigen Sanierungsleistungen zur Verfügung stehenden Mittel weiterhin möglichst beschäftigungswirksam eingesetzt werden müssen.“ Staatsminister Rolf Schwanitz versicherte, daß etwaige bei Ausschreibungen von Sanierungsleistungen ersparte Mittel zur weiteren Beschäftigungssicherung umgehend bei der Braunkohlensanierung eingesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Bundesländer, Staatsminister Rolf Schwanitz, so zu interpretieren, daß er mit „bei Ausschreibungen ersparten Mitteln“ die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten einer Sanierungsleistung und dem möglicherweise unter diesen veranschlagten Kosten liegenden Angebot eines Bieters meint?
2. Ist Staatsminister Rolf Schwanitz weiterhin so zu interpretieren, daß diese so möglicherweise „ersparte“ Differenz wiederum für die Braunkohlesanierung eingesetzt werden soll?
3. Wenn ja, wie hoch beziffern sich die Mittel, die in der Vergangenheit bei Ausschreibung von Sanierungsleistungen dadurch „eingespart“ wurden, daß Bieter mit ihrem Angebot unter den von den Sanierungsgesellschaften veranschlagten Kosten blieben?
4. Wofür wurden die in der Vergangenheit auf diese Weise „eingesparten“ Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung von den Sanierungsgesellschaften verwendet?
5. Sind die in der Vergangenheit durchgeführten oder in Auftrag gegebenen Sanierungsleistungen von den Sanierungsgesellschaften entsprechend der Vergabebestimmungen öffentlich ausgeschrieben worden?
6. Trifft es zu, daß die Sanierungsgesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für eine Sanierungsleistung möglichst exakt und realistisch zu planen? Wenn dies aber zutrifft, geht die Bundesregierung dann nicht irrigerweise davon aus, daß sich relevante Beträge an Mitteln „ersparen“ lassen würden, die erneut für Braunkohlesanierung eingesetzt werden können?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefahr von sogenannten Dumping-Angeboten besteht, und sind die ausschreibenden Stellen gehalten, bei Angeboten, die deutlich unter den veranschlagten Kosten oder unter den Angeboten der Mitbieter liegen, solche Angebote bei der Vergabe besonders zu prüfen?
Fragen7
Ist der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen Bundesländer, Staatsminister Rolf Schwanitz, so zu interpretieren, daß er mit „bei Ausschreibungen ersparten Mitteln“ die Differenz zwischen den veranschlagten Kosten einer Sanierungsleistung und dem möglicherweise unter diesen veranschlagten Kosten liegenden Angebot eines Bieters meint?
Ist Staatsminister Rolf Schwanitz weiterhin so zu interpretieren, daß diese so möglicherweise „ersparte“ Differenz wiederum für die Braunkohlesanierung eingesetzt werden soll?
Wenn ja, wie hoch beziffern sich die Mittel, die in der Vergangenheit bei Ausschreibung von Sanierungsleistungen dadurch „eingespart“ wurden, daß Bieter mit ihrem Angebot unter den von den Sanierungsgesellschaften veranschlagten Kosten blieben?
Wofür wurden die in der Vergangenheit auf diese Weise „eingesparten“ Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung von den Sanierungsgesellschaften verwendet?
Sind die in der Vergangenheit durchgeführten oder in Auftrag gegebenen Sanierungsleistungen von den Sanierungsgesellschaften entsprechend der Vergabebestimmungen öffentlich ausgeschrieben worden?
Trifft es zu, daß die Sanierungsgesellschaften verpflichtet sind, die Kosten für eine Sanierungsleistung möglichst exakt und realistisch zu planen?
Wenn dies aber zutrifft, geht die Bundesregierung dann nicht irrigerweise davon aus, daß sich relevante Beträge an Mitteln „ersparen“ lassen würden, die erneut für Braunkohlesanierung eingesetzt werden können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefahr von sogenannten Dumping-Angeboten besteht, und sind die ausschreibenden Stellen gehalten, bei Angeboten, die deutlich unter den veranschlagten Kosten oder unter den Angeboten der Mitbieter liegen, solche Angebote bei der Vergabe besonders zu prüfen?