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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Rechte von Behinderten (G-SIG: 14010002)

Rolle der von der UN-Vollversammlung verabschiedeten Rahmenbedingungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (Standard Rules), Finanzmittel an den UN-Behinderten- bzw. Sonderfonds

Fraktion

PDS

Datum

19.11.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/2004. 11. 98

Rechte von Behinderten

des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Koalitionsvereinbarung wird festgestellt, daß die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden sollen. Die Bundesregierung will „Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ von Menschen mit Behinderungen fördern.

Diese Absichtserklärung lehnt sich an Formulierungen an, die in den 1993 von der VN-Vollversammlung verabschiedeten „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte“ (Standard Rules) festgeschrieben wurden. Allerdings enthält die Koalitionsvereinbarung keine konkreteren Festlegungen zu diesem Problemkreis.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Rolle sollen die Standard Rules als Orientierungs- und Leitlinien zukünftiger Behindertenpolitik spielen?

2

Wie will die Bundesregierung darauf hinwirken, daß Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe begriffen und behandelt wird, die alle gesellschaftlichen Bereiche und entsprechend alle politischen Ressorts betrifft?

3

Welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten, damit die Standard Rules zum „Völkergewohnheitsrecht“ (Einleitung Punkt 14) werden?

4

In welchem Zeitraum beabsichtigt die Bundesregierung, ein „nationales Koordinierungskomitee“ einzurichten und „mit genügend Autonomie und Mitteln“ auszustatten, wie das die Bestimmung 17 vorsieht?

5

Über welche Gremien will die Bundesregierung „ständige Verbindung zu Behindertenorganisationen unterhalten und gewährleisten, daß sie an der Ausarbeitung staatlicher Politiken beteiligt werden“ (Bestimmung 18 Punkt 2)?

6

In welchen Intervallen und in welcher Höhe wird die Bundesregierung „zur Förderung der Anwendung“ der Standard Rules Beiträge an den freiwilligen Behindertenfond der VN entrichten?

Wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Beitrag leisten, der die VN in die Lage versetzt, den Überwachungsmechanismus in Gang zu halten?

Wird die neue Bundesregierung – im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin – regelmäßig auch Beiträge an den Sonderfonds des Sonderberichterstatters für die Überwachung der Standard Rules überweisen?

Ist die Bundesregierung bereit, noch in diesem Jahr zur Gewährleistung der Arbeit des Sonderberichterstatters einen Beitrag zu leisten? Wenn ja, in welcher Höhe?

Bonn, den 30. Oktober 1989

Dr. Ilja Seifert Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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