Zum Titel „Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ im Bundeshaushalt 2000
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Ruth Fuchs, Dr. Klaus Grehn, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2000 Einzelplan 11 wurde der Titel 685 02-253 „Förderung der Erprobung und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ an Stelle des alten Titels 685 01-253 „Förderung von Maßnahmen zur Erprobung zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpoltik“, der in 2000 auslaufen soll, neu eingeführt.
Die dafür vorgesehenen Mittel sollen für zwei Schwerpunkte verausgabt werden:
- Förderung von Modellprojekten zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen
- Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern
Es sollen damit neue Ideen und bundesweit bedeutsame neue Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gewonnen werden.
Als Verabredung aus dem „Bündnis für Arbeit“ wurde verlautbart, dass die Bundesregierung in ausgewählten Arbeitsämtern Modellprojekte zur „Verbesserung der Beschäftigungschancen“ von gering Qualifizierten und gering Entlohnten durch Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen erproben will.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Sollen Mittel des neuen Haushaltstitels der Umsetzung der genannten Verabredung aus dem Bündnis für Arbeit dienen?
Wie groß ist die Summe der Mittel des neuen Haushaltstitels, die dafür eingesetzt werden soll?
Sind die benannten Modellprojekte aus dem Haushaltstitel und diejenigen aus den Verabredungen des Bündnisses für Arbeit identisch?
Um welche Modellprojekte (beider Schwerpunkte) handelt es sich bei dem neuen Haushaltstitel genau (Art der Tätigkeit, Höhe der Entlohnung, Art und Höhe des Zuschusses, Art des Beschäftigungsträgers, z. B. öffentlich, privat oder gemeinnützig, Art des Beschäftigungsverhältnisses auch im Hinblick auf die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifverträgen)?
Welche Grundsätze und Modalitäten sehen die entsprechenden Förderrichtlinien des neuen Haushaltstitels vor bzw. sollen sie vorsehen, falls sie nicht schon vorliegen?
Hält die Bundesregierung die Einführung von Niedriglohnsektoren für eine innovative Maßnahme zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit, insbesondere angesichts der Tatsache, dass heute schon etwa 20 % der Beschäftigten im Niedriglohnbereich arbeiten?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sich in den neuen Bundesländern seit Jahren untertariflich bezahlte Beschäftigungsverhältnisse etabliert haben, ohne dass dies zu neuen Arbeitsplätzen geführt hat?