Veröffentlichung von vertraulichen Protokollen und Unterlagen des Bundeskriminalamts
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Ausgabe des Nachrichtenmagazins FOCUS vom 1. September 1998 (36/1998) widmet sich ein Artikel dem Thema Terrorismus. Der Artikel trägt den Titel: „RAF: Depressive Terroristen“. Verfaßt wurde er von einem freien Mitarbeiter. In der Unterzeile wird festgestellt: „Das BKA hört Gespräche zwischen Häftlingen und ihren Besuchern ab. Die Protokolle offenbaren Selbstmitleid.“
In diesem Artikel zitiert der Autor aus Protokollen und Unterlagen des Bundeskriminalamts (BKA).
Einerseits bezieht sich der Autor auf Protokolle der „Akustischen Gesprächsüberwachung“ von RAF-Gefangenen durch das BKA. Zwar stellt der Autor fest, daß es sich dabei um „streng vertrauliche BKA-Protokolle“ handelt. Dies hindert ihn aber nicht, u. a. Passagen aus Gesprächen des ehemaligen RAF-Mitglieds C. K. vom Mai 1998 und aus einem Gespräch mit R. K. W. vom 18. Juni 1998 ausgiebig zu zitieren.
An anderer Stelle im Artikel zitiert der Autor aus der „Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung“ (kurz PB 07). Die PB 07 wird auf Antrag des BKA von einem Richter angeordnet. Dazu muß nach § 22 des nordrheinwestfälischen Polizeigesetzes mindestens eine von zwei Bedingungen gegeben sein. Entweder hat der Verdächtige in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen und es gibt Hinweise, nach denen in Zukunft mit weiteren schweren Straftaten zu rechnen ist, oder es liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, daß in Zukunft mit schweren Straftaten zu rechnen ist.
Die Betroffenen erfahren in der Regel auch nach Beendigung der PB 07 nichts von der richterlichen Anordnung und können somit keinerlei Rechtsmittel einlegen. Der Autor des o. g. Artikels nennt Namen von Personen, die unter Beobachtung stehen. Da die Daten der Personen nicht ausreichend verschlüsselt sind, können diese Personen identifiziert werden. So erfuhren die Betroffenen durch den Artikel von ihrer Observation. Allerdings dürften mit der Veröffentlichung der Daten datenschutzrechtliche Bestimmungen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche rechtlichen Grundlagen ermöglichen dem BKA, Gespräche zwischen Gefangenen und deren Besuchern abzuhören und mitzuschneiden?
Welche Stelle des BKA wertet die abgehörten Gespräche nach welchen Kriterien aus?
Wurden aus abgehörten Gesprächen zwischen Gefangenem und Besucher schon einmal Erkenntnisse für die Strafverfolgung gewonnen? Wenn ja, in welchem Fall?
Handelt es sich bei den im o. g. Artikel zitierten Gesprächspassagen um abgehörte Gespräche zwischen den genannten Gefangenen und deren Besucherinnen bzw. Besuchern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob neben den oben genannten weitere Gesprächsprotokolle an die Öffentlichkeit gelangt sind? Wenn ja, wann und wo?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie Protokolle und Unterlagen des Bundeskriminalamtes in die Hände des o. g. Journalisten gelangen konnten?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Weitergabe der abgehörten Gesprächsprotokolle zu einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geführt hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen?
Welcher Gerichtsstand gilt für die Anordnung der „Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung“ (kurz: PB 07)?
Auf welche Weise ist der Rechtsschutz von Beschuldigten gegen diese Anordnung gewährleistet?
Wie oft wurde in der Vergangenheit eine PB 07 angeordnet, und in wie vielen Fällen wurde dies den Betroffenen nach Beendigung der Beobachtung mitgeteilt?
Welche Kriterien sind maßgeblich, um vom BKA dem sogenannten linksextremen, terroristischen Umfeld zugeordnet zu werden?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß die Weitergabe der Namen von Personen, die der „Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung“ unterliegen, ohne hinreichende Tatsachen wie z. B. eine rechtmäßige Verurteilung eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen besser zu schützen?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die mißbräuchliche Anordnung der PB 07 zu verhindern?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die mißbräuchliche Zuordnung von Personen zu einer kriminellen/terroristischen Organisation oder deren Umfeld zu unterbinden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Weitergabe der Namen von Tatverdächtigen nicht zur Bekämpfung von eventuellen Straftaten geeignet ist, und wie begründet sie ihre Haltung?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Veröffentlichung von Ermittlungsergebnissen und Erkenntnissen des BKA zu verhindern?
Hat die Bundesregierung Strafantrag wegen Geheimnisverrats aufgrund der Veröffentlichung der o. g. Gesprächs mitschnitte und Personendaten gestellt? Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung in diesem Fall den Bundesbeauftragten für den Datenschutz eingeschaltet? Wenn nein, warum nicht?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um in Zukunft Persönlichkeitsrechte von Gefangenen und Verdächtigen besser zu schützen?