Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch lagen die sogenannten Negativrestitutionen, bei denen im Ergebnis von Restitutionsentscheidungen Wohnobjekte bei den ostdeutschen Wohnungsunternehmen letztlich verblieben sind? (Bitte differenziert für die Jahre 1993, 1994, 1995, 1996, 1997, 1998, 1. Halbjahr 1999 aufführen.)
Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt die damit verbundenen „zusätzlichen“ Zahlungsverpflichtungen, die aufgrund der nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz notwendigen Korrektur der Teilentlastung in Höhe von 150 DM/qm bzw. 250 DM/qm zuzüglich der für die Zeit vom 1. Juli 1995 bis zur Bescheiderteilung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau vom Erblastentilgungsfond übernommenen Zinsen entstanden sind und von den Wohnungsunternehmen zurückgezahlt werden müssen?
In welchem Umfang vermindert sich nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der gesetzlichen Rückzahlungsverpflichtung aus Negativrestitutionen (einschließlich Zinsen) die den Wohnungsunternehmen gewährte Teilentlastung?
Wie hoch beziffert sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Wohnungsleerstand in den Wohnobjekten, die aufgrund negativer Restitution an Wohnungsunternehmen übergegangen sind?
Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten), die in den leerstehenden Negativ-Restitutionsobjekten auftreten?
Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten pro Quadratmeter für die Sanierung der Negativ-Restitutionsobjekte?