Erwartete Minderausgaben durch Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes
der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Ostrowski, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
Erwartete Minderausgaben durch Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes sowie durch das Auslaufen des Fördergebietsgesetzes
Wir fragen die Bundesregierung:
A. Zum Bereich selbstgenutztes Haus- und Grundeigentum
1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Streichung des Vorkostenabzuges erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen konkret verwendet?
2. Welche finanziellen Auswirkungen sind durch den Wegfall der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen von Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 zu erwarten?
B. Zum Bereich private Vermieter von Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum
1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Abschaffung der zeitlichen Verteilung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünf Jahren für Wohngebäude sowie für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
2. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch den Wegfall des Werbungskostenpauschbetrages von jährlich 42 DM je qm Wohnfläche erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
3. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
4. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustausgleiches zwischen den einzelnen Einkunftsarten auf jährlich 100 TDM bzw. 200 TDM (§ 2 Abs. 3 EStG) erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
5. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch den Ausschluss der Verrechnung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen (§ 2 b EStG) mit anderen Einkünften erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
C. Zum Bereich größere Wohnungsunternehmen
1. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustrücktrages des § 10 d EStG für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 auf maximal 2 Mio. DM erwartet werden; auch unter Berücksichtigung, dass die Verrechnung des Verlustrücktrages mit positiven Einkünften unter den Begrenzungen des neuen § 2 Abs. 3 EStG erfolgen muss?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
2. a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 erwartet werden durch die Einschränkung der Teilwertabschreibungen, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG als Voraussetzung für den Ansatz des niedrigeren Teilwertes eine dauerhafte Wertminderung gelten soll?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
Fragen17
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Streichung des Vorkostenabzuges erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen konkret verwendet?
Welche finanziellen Auswirkungen sind durch den Wegfall der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen von Spekulationsgeschäften gemäß § 23 EStG in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 zu erwarten?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Abschaffung der zeitlichen Verteilung des Erhaltungsaufwandes auf bis zu fünf Jahren für Wohngebäude sowie für Baudenkmale und Gebäude in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch den Wegfall des Werbungskostenpauschbetrages von jährlich 42 DM je qm Wohnfläche erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Ausdehnung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustausgleiches zwischen den einzelnen Einkunftsarten auf jährlich 100 TDM bzw. 200 TDM (§ 2 Abs. 3 EStG) erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch den Ausschluss der Verrechnung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen (§ 2 b EStG) mit anderen Einkünften erwartet werden?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 durch die Begrenzung des Verlustrücktrages des § 10 d EStG für die Veranlagungszeiträume 1999 und 2000 auf maximal 2 Mio. DM erwartet werden; auch unter Berücksichtigung, dass die Verrechnung des Verlustrücktrages mit positiven Einkünften unter den Begrenzungen des neuen § 2 Abs. 3 EStG erfolgen muss?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?
a) Wie hoch beziffern sich die Minderausgaben, die in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 erwartet werden durch die Einschränkung der Teilwertabschreibungen, für die gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG als Voraussetzung für den Ansatz des niedrigeren Teilwertes eine dauerhafte Wertminderung gelten soll?
b) Wofür werden diese Einsparungen in den Haushaltsjahren 1999 und 2000 konkret verwendet?