Palast der Republik – Konzepte für künftige Nutzung und Gestaltung
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Überlegungen für die künftige Nutzung und Gestaltung des Palastes der Republik und seines Umfeldes reißen seit dessen Schließung im September 1990 nicht ab. Der Bund und das Land Berlin – als Eigentümer von Gebäude und Flächen – stehen hierbei in besonderer Verantwortung. Bisher haben die Gremien der Hauptstadtplanung lediglich Rahmenvorgaben für eine künftige Nutzung gemacht. Das im Mai 1996 vom Gemeinsamen Ausschuß Bund-Berlin beschlossene Nutzungskonzept sieht vage eine Bibliothek, Ausstellungsflächen, ein Konferenzzentrum und Hotel vor und geht davon aus, „dass sich das in Aussicht genommene Nutzungskonzept in seiner Gesamtheit nicht in der gegenwärtigen Form und Gestalt des Palastes der Republik umsetzen (läßt)“.
Das vom Bund und von Berlin durchgeführte Interessenbekundungsverfahren für Investoren zur Bebauung des Schlossplatzes hat außer der Erkenntnis, dass eine weitgehende Privatfinanzierung der erwünschten Nutzung wirtschaftlich nicht realisierbar ist, offenbar wenig gebracht. Eine abschließende Auswertung und Offenlegung der Verfahrensergebnisse steht aus.
Beim Beginn der Asbestsanierung ist mitgeteilt worden, daß eine Entscheidung über Erhalt oder Abriss des Palastes der Republik erst nach Abschluss der Arbeiten getroffen werden kann. Der Bund sieht Berlin in der Pflicht, die Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen zu konkretisieren. Von Seiten Berlins gibt es bisher keine entsprechenden Äußerungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wann und in welcher Weise werden die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens für Investoren zur Neubebauung des Schlossplatzes der Öffentlichkeit vorgestellt?
Wie viele und welche Nutzungs- und Gestaltungskonzepte von Dritten sind der Bundesregierung außerhalb des Interessenbekundungsverfahrens übermittelt worden?
Wie hat die Bundesregierung auf die Konzeptvorschläge Dritter reagiert?
Welche Vorbereitungsarbeiten werden von wem gegenwärtig für den angekündigten Architekturwettbewerb durchgeführt?
In welcher Weise sind die Nutzungsüberlegungen des Bundes und Berlins seit der Beschlussfassung im Mai 1996 konkretisiert worden?
Wie soll im Vorfeld der Entscheidungen über die künftige Nutzung und Gestaltung eine umfassende demokratische Einbeziehung der Öffentlichkeit gewährleistet werden?