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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Palast der Republik - Bauziel der Asbestsanierung (G-SIG: 14010495)

Vorgaben für den Bauzustand nach der Asbestsanierung des Palastes der Republik

Fraktion

PDS

Datum

24.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/153602. 09. 99

Palast der Republik – Bauziel der Asbestsanierung

der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Mit der seit November 1998 stattfindenden Asbestsanierung des Palastes der Republik ist ein Weg begonnen worden, der für die zukünftige Nutzung und Gestaltung der Spree-Insel in Berlin-Mitte eine zeitlich überschaubare Perspektive eröffnet. Der vom Deutschen Bundestag vorgesehene Kostenrahmen von 101 Mio. DM für die Asbestsanierung enthält auch die für den Denkmalschutz erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 30 Mio. DM.

Bei der Vergabe des Sanierungsauftrages im Oktober 1998 – noch durch die abgewählte alte Bundesregierung – ist mitgeteilt worden, dass der Palast nach der Sanierung ein technischer Rohbau mit weitgehend erhaltener Fassade sein würde. Die Gebote für die Asbestsanierung schwankten zwischen 50 Mio. DM und über 100 Mio. DM. Der Auftrag für die Asbestsanierung wurde für 69 Mio. DM vergeben. Die Ursachen für die Kostendifferenz sind für die Öffentlichkeit nicht ersichtlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Mit welchem Bauziel erfolgte die Vergabe des Auftrags zur Asbestsanierung des Palastes der Republik?

2

Welche technischen Standards (Fasern Asbest/m3 Raumluft) wurden für die Asbestsanierung des Palastes der Republik vorgegeben?

3

Entsprechen die Vorgaben für den Zustand nach der Asbestsanierung den Standards für Gebäude, deren Weiternutzung vorgesehen ist, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie wird seitens der beauftragten Firmen und des Auftraggebers gesichert, dass beim Entfernen von Innenausbauelementen keine unnötigen Zerstörungen auftreten und die Bauteile später gegebenenfalls wieder genutzt werden können?

5

Aus welchen Gründen sind zahlreiche Glasscheiben der Fassade zerstört und wie kann dadurch ggf. die Sanierungsdurchführung beeinträchtigt werden?

6

Wie wird seitens der beauftragten Firmen und des Auftraggebers gesichert, dass die denkmalpflegerischen Belange bei der Asbestsanierung berücksichtigt werden?

7

Wie wird gesichert, dass die Saaltechnik des Großen Saals (insbesondere das Schwenkparkett und die Bühnentechnik) bei der Asbestsanierung nicht beschädigt oder zerstört wird?

8

Welche technischen Ausbauten werden nach der Asbestsanierung noch im Gebäude vorhanden sein?

Berlin, den 30. August 1999

Petra Pau Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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