Palast der Republik – Kosten für die Herrichtung nach der Asbestsanierung
der Abgeordneten Petra Pau und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Die Asbestsanierung des Palastes der Republik soll im Mai 2001 abgeschlossen sein. Danach wird der Rohbau des Palastes, einschließlich des Daches und der Fassade, asbestfrei enthalten sein. Anhand der Kalkulationsrichtwerte von Bauexperten ist davon auszugehen, dass damit noch rund 50 % des Gebäudewertes vorhanden sein werden. Die Herrichtung des Gebäudes wird nur ein Bruchteil der Summe kosten, die für einen Abriss und für die Errichtung eines Neubaus aufgewendet werden müsste. Selbst bei optimistischen Schätzungen würde ein Neubau rund 2 Mrd. DM kosten. Für eine originalgetreue Rekonstruktion des Schlosses wäre das Doppelte zu veranschlagen.
Die Versuche des Bundes, gemeinsam mit Berlin private Investoren zu finden, sind vorerst gescheitert. An einem so herausgehobenen Ort der Bundeshauptstadt ist es ohnehin fragwürdig, auf privates Engagement zu setzen. Damit würde feststehen, daß die künftigen Nutzungen kommerzielle Erwartungen erfüllen müssen. Dies widerspricht den Ansprüchen, die die Öffentlichkeit für diesen bedeutenden Platz formuliert.
Die Bundesregierung ist bemüht, den immensen Schuldenberg des Bundes, der vor allem in den 16 Jahren Vorgänger-Regierung entstanden ist, abzubauen. Auch das Land Berlin steht mit der Aufgabe der Konsolidierung seines Haushaltes vor erheblichen Problemen. Auch vor diesem Hintergrund – jenseits von allen gesellschaftlichen, historischen und emotionalen Differenzen – erhält die Entscheidung zwischen Neubau oder Herrichtung und Nutzung des vorhandenen Gebäudes eine hohe politische Brisanz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass bei der künftigen Nutzung und Gestaltung des Schlossplatzes auf einen sparsamen Einsatz öffentlicher Gelder geachtet werden soll?
Hat die Bundesregierung ermittelt, wie hoch die Kosten für die Herrichtung und Wiedernutzung des Palastes der Republik sein werden?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis haben die Ermittlungen geführt?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist auf eine solche Untersuchung bisher verzichtet worden?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Asbestsanierung durchgeführt oder veranlasst, die eine Entscheidungsgrundlage für den weiteren Umgang mit dem Palast der Republik liefern können?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, dass eine umfassende Neugestaltung des Schlossplatzes zunächst zurückgestellt wird und die Revitalisierung der Spree-Insel durch die Wiederinbetriebnahme des Palastes der Republik ermöglicht wird?