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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Zu den Ergebnissen und Wirkungen des Altschuldenhilfe-Gesetzes (G-SIG: 14010067)

Veräußerte Wohnungen, Verkaufserlöse und seit 1994 an den Erblastentilgungsfonds abgeführte Summen, Altverbindlichkeiten der Wohnungsunternehmen, von Zwischenerwerbern gekaufte Wohnungen, Ergebnisse der Wohnungsprivatisierung seit 1996, Umgang der Wohnungsunternehmen mit der Privatisierungspflicht, evtl. Novellierung des Altschuldenhilfe-Gesetzes

Fraktion

PDS

Datum

14.01.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/21511. 12. 98

Zu den Ergebnissen und Wirkungen des Altschuldenhilfe-Gesetzes

der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Wohnungen wurden bis September 1998 in den einzelnen ostdeutschen Ländern, – jeweils aufgeschlüsselt nach kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften – auf der Grundlage des Altschuldenhilfe-Gesetzes veräußert? (bitte detailliert nach Soll- und Ist-Stand der Privatisierung sowie nach den verschiedenen Erwerbergruppen – Mieter, Genossenschaften, Zwischenerwerber, Sonstige – aufführen)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) der durchschnittliche Verkaufspreis pro Quadratmeter, differenziert nach Mieterinnen und Mietern, Genossenschaften, Zwischenerwerbern, Sonstigen, b) der erzielte durchschnittliche Verkaufserlös pro Quadratmeter, differenziert nach Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, c) die Höhe der Erlösabführung an den Erblastentilgungsfonds je Quadratmeter verkaufter Wohnfläche in den Jahren 1994, 1995, 1996, 1997 und 1998?

3

Wie hoch beziffert sich die Gesamtsumme, die aus Verkaufserlösen in den Jahren 1994, 1995,1996, 1997 und 1998 an den Erblastentilgungsfonds abgeführt wurde?

4

Wie hoch beziffert sich der Gesamtbetrag a) an Altverbindlichkeiten, b) an Zinshilfe, die der Erblastentilgungsfonds von den betreffenden Wohnungsunternehmen übernommen hat?

5

Wie hoch beziffert sich der Betrag der verbleibenden Altverbindlichkeiten (Tilgung einschließlich Zinszahlung) der betreffenden Wohnungsunternehmen?

6

Wie viele Gesellschaften und Genossenschaften (relativ und absolut) konnten bisher ihre Privatisierungsauflage ausschließlich durch Veräußerung von Wohnungen an Mieterinnen und Mieter erfüllen, ohne Veräußerungen an Zwischenerwerber oder Dritte?

7

Wie viele von Zwischenerwerbern gekaufte Wohnungen (relativ und absolut) wurden durch diese inzwischen an die Mieterinnen und Mieter beziehungsweise an Genossenschaftsmitglieder und wie viele an Dritte weiterveräußert?

8

Für wie viele Wohnungen wurden jenen Zwischenerwerbern, die ihre Veräußerungspflicht auf 40 % des übernommenen Wohnungsbestandes beschränkten, Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz gewährt, und wie hoch beziffert sich annähernd der Immobilienwert dieses Wohnungsbestandes?

9

Mit welchen Folgen und Auswirkungen müssen Wohnungsunternehmen rechnen, wenn der von ihnen gewählte Zwischenerwerber die vereinbarte Quote der Mieterprivatisierung im entsprechenden Zeitraum nicht erfüllt?

10

Wie hoch beziffert sich die Zahl der Genossenschaften (relativ und absolut), die bisher a) durch Ausgründungen beziehungsweise Abspaltungen aus bestehenden Genossenschaften), b) durch Bildung von Genossenschaften aus Beständen sonstiger Wohnungsgesellschaften neu- beziehungsweise ausgegründet wurden?

11

Welche Ergebnisse bei der Privatisierung nach AHG sind durch die Vergabe von Erbbaurechten seit 1996 erreicht worden?

12

Wie viele Wohnungen (relativ bezogen auf die Privatisierungsauflage und absolut) sind a) von den betroffenen Wohnungsgesellschaften, b) von den betroffenen Genossenschaften nach 1998 noch zu privatisieren (bitte differenziert nach Ländern)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen der betroffenen Unternehmen und die allgemeinen Voraussetzungen, den verbleibenden Anteil der Privatisierungsauflage durch Veräußerung an Mieterinnen und Mieter erfüllen zu können?

14

Mit welchen Einnahmen durch Erlösabführung an den Erblastentilgungsfonds rechnet die Bundesregierung noch bis zum Jahr 2003?

15

Wie viele Wohnungsunternehmen (absolut und relativ, bezogen auf die jeweiligen Bundesländer) haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt Antrag auf vorzeitige Bestätigung des „Nichtvertretenmüssens“ der Privatisierungspflicht nach § 5 Abs. 3 Altschuldenhilfe-Gesetz sowie der nachfolgenden Durchführungserklärungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt?

16

Wie viele dieser in Frage 15 genannten Anträge (absolut und relativ, bezogen auf die jeweiligen Bundesländer) wurden bisher positiv beschieden, wie viele abgelehnt?

17

Konzentrieren sich die antragstellenden Wohnungsunternehmen auf bestimmte Regionen in den jeweiligen Bundesländern? Wenn ja, welche Regionen sind dies?

18

Mit welchen Folgen und Sanktionen müssen Wohnungsunternehmen rechnen, die die Kriterien zur Anerkennung des „Nichtvertretenmüssens“ nicht erfüllen, die Privatisierungsauflagen jedoch weder durch Mieterprivatisierung noch durch Zwischenerwerber beziehungsweise den Verkauf an Dritte bis zum Jahr 2003 erfüllen können?

19

Wie viele Zwischenerwerber (relativ und absolut) haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ihnen mit Erwerb von Wohnungen vertraglich auferlegten Pflichten nicht oder teilweise nicht eingehalten, bspw. Zahlung des Kaufpreises nach vertraglich vereinbarter Höhe und Termin, vertraglich vereinbarte Modernisierungszeiträume, vertraglich vereinbarte Miethöhe etc.?

20

Gegen wie viele Zwischenerwerber wurde durch die veräußernden Wohnungsunternehmen wegen Nichteinhaltung der im Veräußerungsvertrag vereinbarten Pflichten rechtliche Schritte eingeleitet?

21

Sieht die Bundesregierung eine Novellierung des Altschuldenhilfe- Gesetzes vor?

22

Wenn ja, in welchen Punkten sieht die Bundesregierung Novellierungsbedarf?

Bonn, den 6. Dezember 1998

Christine Ostrowski Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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