Aktueller Stand des „Bündnis für Demokratie und Toleranz“
der Abgeordneten Sabine Jünger und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Laut Meldung der Presseagentur ap vom 29. April 1999 und weiteren öffentlichen Ankündigungen „will die Bundesregierung ein bundesweites ,Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt‘ ins Leben rufen“.
Auf einer Tagung hatten sich der Bundesminister des Innern, Otto Schily, und die Bundesministerin der Justiz, Dr. Herta Däubler-Gmelin, laut ap besorgt gezeigt „wegen rechter Gewalt“, „rassistischer Hetze“ und „Überfälle auf Ausländer in Deutschland“. Partner des propagierten bundesweiten Bündnisses sollten Länder, Kommunen, Religionsgruppen und Bürgerinitiativen sein. Wichtig sei insbesondere – so Innenminister Otto Schily – eine „Beteiligung von unten, in allen gesellschaftlichen Gruppen. Demokratie müsse sich immer wieder erneuern.“ Lokale und regionale Aktionen und Projekte sollten angeregt werden, Gelder aus dem Bundeshaushalt fließen. Die Ausgestaltung des Bündnisses sollte „in den nächsten Wochen“ erfolgen und vorgestellt werden.
Inzwischen sind mehr als 4 Monate vergangen. Initiativen gegen „Gewalt und Extremismus“ sind nicht bekannt geworden, noch nicht einmal das Bündnis selbst ist bisher in der Öffentlichkeit sichtbar geworden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Ist mittlerweile ein „Bündnis für Toleranz“ initiiert worden? Wenn nein, wann soll es konkret starten? Wenn ja, in welchem Stadium befindet sich das Bündnis? Aus welchen Gruppen, Institutionen und Initiativen setzt sich das Bündnis bis dato zusammen?
Worin besteht die Arbeit des Bündnisses genau? Woraus soll sie zukünftig bestehen?
Welche Projekte und Initiativen sollen durch das „Bündnis für Toleranz“ angeregt werden?
Welchen Stellenwert nimmt die Bundesregierung bzw. nehmen einzelne Bundesministerien im Bündnis ein?
Wie soll die angestrebte „Beteiligung von unten“ erreicht werden? Was versteht die Bundesregierung unter „Beteiligung von unten“? Wer soll sich in diesem Sinne beteiligen und worin soll diese Beteiligung bestehen?
Welchen Stellenwert nimmt das „Bündnis für Toleranz“ für die Bundesregierung ein?
Gedenkt die Bundesregierung, für das Bündnis bzw. für dessen Arbeit finanzielle Mittel bereit zu stellen? Wenn ja, in welchem Umfang, aus welchen Titeln und wofür genau? Wenn nein, warum nicht?
Wen betrachtet die Bundesregierung als Zielgruppe bzw. Zielgruppen für Toleranz? Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, zur Förderung der Toleranz den rechtlichen Rahmen zu verändern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?
Will die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergreifen, um die verschiedenen benachteiligten und/oder diskriminierten Bevölkerungsgruppen in ihrer gesellschaftlichen Stellung zu stärken? Wenn ja, welche? Wenn nein, hält die Bundesregierung die staatlichen Bemühungen zur a) Förderung der Emanzipation von benachteiligten und/oder diskriminierten Bevölkerungsgruppen und b) Überwindung des Rassismus und der fremdenfeindlichen Gewalt für ausreichend?
Ist das „Bündnis für Toleranz“ als Beitrag der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Nationalismus zu verstehen? Wenn ja, warum wird dies in der Benennung des Bündnisses nicht – wie z. B. in zahlreichen Programmen der Europäischen Union – deutlich zum Ausdruck gebracht?
Mit welchen inhaltlichen Konzepten und auf der Basis welcher Erfahrungen will die Bundesregierung a) Toleranz und b) Demokratie fördern bzw. stärken sowie c) Extremismus und d) Gewalt bekämpfen?
Wird darin auf die Erfahrungen mit dem Programm gegen Aggression und Gewalt aus den Jahren 1992 bis 1996 zurückgegriffen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?