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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Informationspolitik der Bundesregierung zum Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung (G-SIG: 14010527)

Strafrechtlich relevante Auffälligkeit eines bei der Abschiebung gestorbenen sudanesischen Asylbewerbers, Auskunftserteilung durch Bundesbehörden an die Medien

Fraktion

PDS

Datum

27.09.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/157408. 09. 99

Informationspolitik der Bundesregierung zum Tod eines abgelehnten sudanesischen Asylbewerbers bei der Abschiebung

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Der Sudanese A. starb während einer Rückführung in den Sudan am 28. Mai 1999 durch gewaltsame äußere Einwirkung durch BGS-Beamte.

Nach seinem Tod gab es eine Fülle von Presseberichten über die vermeintliche strafrechtliche Vorgeschichte von A. in der Bundesrepublik Deutschland, in denen stets „interne Sicherheitskreise“ als Informationsquellen benannt wurden, mit z. T. auch deutlich widersprüchlichen Angaben, die einer Nachprüfung bedürfen.

Die Bundesregierung gab in ihrem Bericht an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Fall zur Kenntnis, dass A. mehrmals rechtskräftig wegen Nötigung und wegen versuchter Störung öffentlicher Betriebe verurteilt worden sei. Außerdem seien Verfahren wegen sexueller Beleidigung und Vergewaltigung eingestellt worden, da A. nicht auffindbar gewesen sei.

Abweichend von diesen amtlichen Angaben meldete z. B. die Nachrichtenagentur AP am 29. Mai 1999 unter Berufung auf Sicherheitskreise, A. sei wegen Diebstahl und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Die „taz“ vom 31. Mai 1999 meldete unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft Landshut, A. sei im Regierungsbezirk Karlsruhe polizeilich bekannt und wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl gesucht worden. Laut „Süddeutsche Zeitung“ vom 7. Juni 1999 hat ein BGS-Beamter namens „Müller“ der Zeitung gegenüber erklärt, A. sei seinen Kollegen als gewaltbereit und wegen schwerer Körperverletzung und Diebstahl verurteilt angekündigt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Haben Sicherheitsbehörden des Bundes (z. B. BGS, BKA) und/oder das Bundesministerium des Innern der Presse gegenüber Auskünfte erteilt darüber, ob A. in der Bundesrepublik Deutschland in strafrechtlich relevanter Hinsicht auffällig geworden sei?

Wenn ja, welche Informationen wurden wann durch wen an welche Pressevertreter gegeben?

2

Waren diese Behörden ggf. offiziell berechtigt, der Presse gegenüber Angaben über strafrechtliche Ermittlungen gegen A. oder über gerichtliche Verurteilungen zu geben?

Wenn ja, inwieweit dienten diese Informationen zur Aufklärung des Todesfalls von A.?

3

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in der Presseberichterstattung zum Todesfall von A. wiederholt unter Berufung auf angebliche Informationen aus Sicherheitskreisen Behauptungen auftauchen, die nicht identisch sind mit den offiziellen Angaben der Bundesregierung?

Hat die Bundesregierung irgendwelche Ermittlungen wegen möglicher Falschbehauptungen durch Beamte der Sicherheitsorgane eingeleitet?

4

Wann und wo wurden die im Bericht der Bundesregierung an den Innenausschuss genannten Ermittlungsverfahren eröffnet, aufgrund welcher Strafanzeige, wann und wo wurde A. von welchem Gericht zu welcher Strafe verurteilt bzw. welche Verfahren gegen ihn wurden wo mit welcher Begründung eingestellt?

5

Lag zum Zeitpunkt der Verhaftung von A. nach Kenntnis der Bundesregierung ein polizeilicher Suchbefehl gegen ihn vor?

Wenn ja, wo wurde dieser wegen welcher Vergehen bzw. Vorwürfe gegen ihn ausgestellt?

Wenn nein, warum wurde A. verhaftet?

6

Trifft es nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu, dass A. am 9. April 1999 von sich aus die Polizei aufgesucht hatte, um einen Diebstahl zu melden?

7

Wurde nach der Verhaftung von A. ein Meldeabgleich mit den Behörden in Schleswig-Holstein (Wedel) vorgenommen, wo A. am 1. April 1998 seinen Wohnsitz angemeldet hatte?

Wenn ja, was war das Ergebnis dieses Abgleichs?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine polizeiliche und ausländerrechtliche Überprüfung von A. in Wedel im Jahr 1999?

Wenn ja, wann genau fand diese Überprüfung statt und mit welchem Ergebnis?

9

Ist der Bundesregierung bekannt, dass A. eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis hatte?

Wenn ja, für welchen Zeitraum waren diese datiert?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob beim Landgericht Itzehoe gegen A. Verfahren anhängig waren?

Wenn ja, aufgrund welcher Vergehen?

In welchem Zeitraum wurden diese Verfahren bearbeitet und wie endeten sie (bei Verurteilung bitte Strafmaß angeben, bei Einstellung bitte Begründung angeben)?

Berlin, den 2. September 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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