Asylrecht in der Bundesrepublik Deutschland und in der EU (I)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat in mehreren Pressegesprächen den Eindruck verbreitet, das deutsche Asylrecht sei im europäischen Vergleich außerordentlich großzügig, werde von den anderen EU-Staaten bei der Angleichung des Asylrechts sicher nicht übernommen und müsse deshalb noch einmal überprüft werden.
„Hauptproblem sei das Recht jedes Flüchtlings, vor einem deutschen Gericht zu klagen“, schreibt die Zeitschrift „Focus“ am 8. November 1999 über Otto Schilys Überlegungen und zitiert dann aus seinem „ZEIT“-Interview: „Ein subjektives Recht auf Asylgewährung wird die EU nicht akzeptieren.“
Der Minister zeichnet damit ein Bild des Asylrechts und der Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland und den anderen EU-Staaten, das mit der Wirklichkeit nicht viel gemein hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlinge in Belgien gegen eine Ablehnung ihrer Asylanträge Beschwerde bei einer Beschwerdekommission einlegen können, der auch ein Vertreter des UNHCR angehört, und dass ihnen gegen die Entscheidung der Beschwerdekommission der Rechtsweg zum obersten belgischen Verwaltungsgericht, dem Conseil d’Etat, offen steht?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlinge in den Niederlanden gegen eine Ablehnung ihrer Asylanträge Beschwerde bei einer Kommission einlegen können, bei der der UNHCR vertreten ist, und dass ihnen gegen die Entscheidungen dieser Kommission Klage vor dem Staatsrat, der obersten verwaltungsgerichtlichen Instanz, möglich ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, das Flüchtlinge in Finnland gegen ablehnende Bescheide ihrer Asylanträge Widerspruch beim Beschwerderat des Justizministeriums einlegen können, einer lt. Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestages „gerichtsähnlichen Instanz“?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlinge in Luxemburg gegen ablehnende Entscheidungen über ihre Asylanträge Beschwerde beim Streitsachenausschuss des Staatsrates einlegen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlinge in Portugal gegen ablehnende Bescheide ihrer Asylanträge vor dem obersten Verwaltungsgericht klagen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Flüchtlingen in Spanien gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge der Klageweg durch alle Verwaltungsgerichtsinstanzen offen steht?
Ist der Bundesminister des Innern bereit, seine o. g. Beschreibung des Asylrechts in den anderen EU-Staaten zu korrigieren, und wenn ja, wann und auf welche Weise soll dies geschehen?
Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass in amtlichen Dokumentationen, Broschüren, Faltblättern etc. zur Problematik des Asyls und des Asylrechts in der EU die oben aufgeführten Rechtsmittel von Flüchtlingen in den anderen EU-Staaten in angemessener Weise dokumentiert und beschrieben werden?