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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Realisierung der Hauptbahnhof-Projekte "Stuttgart 21" und "Frankfurt 21" (G-SIG: 14011599)

Anzahl der von der DB A6 vorgesehenen Gleise, Finanzierung der Projekte

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

20.12.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/485329. 11. 2000

Realisierung der Hauptbahnhof-Projekte „Stuttgart 21“ und „Frankfurt 21“

des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom 14. Oktober 2000 äußerte sich der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG (DB AG), Hartmut Mehdorn, in einem Interview zu Fragen der wirtschaftlichen Eisenbahn der Zukunft. Auf die Frage zur „Umwandlung von Kopfbahnhöfen mit riesigen Flächen in zentraler Lage in schmale Durchgangsbahnhöfe“ antwortete Hartmut Mehdorn, betogen auf die Hauptbahnhöfe Stuttgart und Frankfurt/Main:

„Wir sind bereit, das zu machen. Wir verkaufen oben die Grundstücke, weil wir künftig in beiden Städten mit sechs Gleisen auskommen. Mit den Einnahmen finanzieren wir unter der Erde den Ausbau der Stationen mit modernen Lounges und Shopping-Flächen. Wir brauchen jetzt eine politische Entscheidung. Wir haben genug gerechnet und genug geplant, jetzt muss Ja oder Nein gesagt werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wurde die Bundesregierung von der DB AG über die Absicht informiert, die Bereiche der Hauptbahnhöfe in Stuttgart und Frankfurt/Main künftig auf jeweils nur sechs Gleise zu verengen?

2

Wie viele Bahnsteiggleise – sowohl in Stuttgart als in Frankfurt/Main – hält die Bundesregierung für erforderlich, um auf den Schienenwegen des Bundes im Bereich dieser Bahnhöfe den Personennah- und -fernverkehr zukunftsorientiert zu gestalten?

3

Kann die Bundesregierung mitteilen, ob für Voruntersuchungen und für die Realisierung der Projekte „Stuttgart 21“ und „Frankfurt 21“ die Verwendung von Bundesmitteln – beispielsweise gemäß des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes oder des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs – generell mit eingeplant ist?

Wenn ja, um welche Beträge handelt es sich dabei?

4

Welche Vorgaben gegenüber der DB AG gibt es seitens der Bundesregierung für die künftige Gestaltung der Aufgaben des Personennah- und -fernverkehrs in den Hauptbahnhöfen Stuttgart und Frankfurt/Main?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Vorstandsvorsitzenden der DB AG geäußerte Absicht, Teile der bundeseigenen Schienen-Infrastruktur von Fernbahnhöfen, die für die Durchführung des Nah- und Fernverkehrs auf Schienenwegen des Bundes heutzutage wichtig sind, für eine Finanzierung von unterirdischen Lounges und Shopping-Flächen zu verwenden?

6

Wie steht die Bundesregierung zu der Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der DB AG, diese brauche jetzt eine politische Entscheidung und es müsse jetzt Ja oder Nein zu den Plänen der DB AG gesagt werden?

Bonn, den 29. November 2000

Dr. Winfried Wolf Roland Claus und Fraktion

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