Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen des Bundes und ihre Verwendung
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Nach § 20 II. Wohnungsbaugesetz sind die Rückflüsse aus den Darlehen, die der Bund den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährt hat, laufend zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus zu verwenden (zweckgebundene Rückflüsse).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie hoch bezifferten sich die zweckgebundenen Rückflüsse des Bundes in den Jahren 1990 bis 2000, differenziert nach:
Bau- und Aufwendungsdarlehen an die Länder
Wohnungsfürsorgedarlehen
Gewinne aus Kapitalbeteiligungen
Regionalprogramme
Sonstige?
In welchem Umfang wurden diese Mittel zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus, differenziert nach Förderwegen und Sonstiges, verwendet und wie viele Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus konnten durch diesen zweckgebundenen Einsatz neu errichtet bzw. belegt werden?
Welche zweckgebundenen Rückflüsse sind in den jeweiligen Jahren bis 2004 zu erwarten, differenziert nach:
Bau- und Aufwendungsdarlehen an die Länder
Wohnungsfürsorgedarlehen
Gewinne aus Kapitalbeteiligungen
Regionalprogramme
Sonstige?
In welchem Umfang sollen diese Mittel zur Förderung von Maßnahmen zugunsten des sozialen Wohnungsbaus, differenziert nach Förderwegen und Sonstiges, verwendet werden und welche Überlegungen hat die Bundesregierung zum Einsatz dieser Mittel im Zusammenhang mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus?
Ab welchem Jahr prognostiziert die Bundesregierung ein signifikantes Abnehmen der Rückflüsse und worin bestehen dafür die Gründe?
Auf welche Grundlage stützt sich die Bundesregierung bei der Verwendung der Verkaufserlöse aus der Veräußerung der Gesellschafteranteile an den Eisenbahnerwohnungsgesellschaften, die in erster Linie der sozialen Wohnungsfürsorge der Beschäftigten der Bahn dienten, sofern sie diese Erlöse nicht mehr für Maßnahmen der sozialen Wohnungsfürsorge verwendet?