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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Unterschiedliche soziale Leistungen für ost- und westdeutsche Bergleute (G-SIG: 14010509)

Anpassungsleistungen für ostdeutsche Bergleute analog zu dem seit 1971 gewährten Anpassungsgeld für Umstrukturierungen und Stilllegungen im Steinkohlenbergbau

Fraktion

PDS

Datum

19.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/155502. 09. 99

Unterschiedliche soziale Leistungen für ost- und westdeutsche Bergleute

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Monika Balt, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In den alten Bundesländern gelten seit 1971 „Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus“, um notwendige Umstrukturierungsprozesse, die zu Arbeitsplatzverlusten in Größenordnungen führten und führen, sozial zu flankieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Weshalb gibt es keine entsprechenden Regelungen für Bergleute in den neuen Bundesländern, wo Stilllegungsprozesse in ähnlichen Größenordnungen stattgefunden haben und stattfinden?

2

Warum sind die Regelungen aus der Steinkohle nicht auf andere Bergbauformen übertragbar, wenn dort durch Stilllegungen ähnliche soziale Bedrohungen der Betroffenen hervorgerufen werden?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß 25 Jahre unter Tage tätig gewesene ostdeutsche Bergleute angesichts der gerade in ehemaligen Bergbauregionen desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt von einem Abstieg auf Sozialhilfeniveau bedroht sind, da sie frühestens mit 50 Jahren lediglich Anspruch auf Rente für Bergleute haben, die nur 40 Prozent der späteren Bergmannsaltersrente ausmacht?

4

Welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Situation zu ziehen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bergleute in den neuen Bundesländern, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben, in den nächsten Jahren von Arbeitsplatzabbau bedroht sind und keinen Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung haben werden, weil sie noch nicht 55 Jahre alt sind?

6

Hält die Bundesregierung für diese Betroffenen eine Härtefallregelung für notwendig, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 23. August 1999

Gerhard Jüttemann Monika Balt Rolf Kutzmutz Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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