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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Altfallregelung für Flüchtlinge (II) (G-SIG: 14010454)

Aussetzung der Abschiebungen für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt

Fraktion

PDS

Datum

27.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/139808. 07. 99

Altfallregelung für Flüchtlinge (II)

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Die in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 angekündigte großzügige Altfallregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt in diesem Land scheint auch auf der Innenministerkonferenz vom 10./11. Juni 1999 und bei nachfolgenden Beratungen der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern nicht weitergekommen zu sein oder auch gar kein Thema gewesen zu sein. Damit verschärft sich die Not und Hoffnungslosigkeit unter den Flüchtlingen. Ihre Hoffnungen nach der Ankündigung vom letzten Jahr, unter die neue Regelung zu fallen, werden immer weiter enttäuscht.

Auch die ohnehin nur von wenigen Bundesländern im Vorgriff auf die erwartete Altfallregelung erlassene Aussetzung von Abschiebungen bei solchen Flüchtlingen ist gefährdet. Zum Teil wurden solche Aussetzungen anscheinend sogar schon wieder aufgehoben.

So hatten beispielsweise niedersächsische Ausländerbehörden bereits im November 1998 einen Abschiebestopp für vietnamesische Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erlassen, weil sie für diesen Personenkreis erwarteten, daß er unter die künftige Altfallregelung fallen werde. Bereits am 8. März 1999 hatte das niedersächsische Innenministerium diesen Abschiebestopp wieder aufgehoben.

Ähnliche Vorgänge sind auch aus anderen Bundesländern zu befürchten, wenn nicht schon eingetreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Ergebnisse hatten die Beratungen der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern am 10./11. Juni 1999 und eventuelle spätere Beratungen hinsichtlich der nun schon seit neun Monaten angekündigten Altfallregelung?

2

Welche Frist hat sich die Bundesregierung bzw. der Bundesminister des Innern gesetzt, bis zu der er eine Altfallregelung mit den Ländern ausgehandelt haben will?

3

Ab welchem Zeitpunkt hält die Bundesregierung eine weitere Hinauszögerung der angekündigten Altfallregelung für unvereinbar mit humanitären und demokratischen Gepflogenheiten, so daß sie – wie z. B. vom saarländischen Innenminister schon vor einiger Zeit angekündigt – die Altfallregelung dann statt auf dem Weg weiterer Verhandlungen mit den Ländern auf dem Gesetzgebungsweg in Angriff nehmen wird?

4

In welchen Ländern sind gegenwärtig im Vorgriff auf die Altfallregelung noch Abschiebungen bestimmter Flüchtlingsgruppen ausgesetzt bzw. unterbrochen (bitte die Bundesländer und die Flüchtlingsgruppen, deren Abschiebungen ausgesetzt bzw. unterbrochen wurden, einzeln auflisten)?

5

Wird sich die Bundesregierung angesichts der absehbaren weiteren Verzögerung der Altfallregelung dafür einsetzen, daß diese Aussetzung bzw. Unterbrechung von Abschiebungen auf weitere Flüchtlingsgruppen und alle Bundesländer ausgedehnt wird?

Wenn ja, für welche Flüchtlingsgruppen im einzelnen wird sie auf eine Aussetzung der Abschiebungen im Vorgriff auf die angestrebte Altfallregelung drängen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 5. Juli 1999

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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