Wohngeldausgaben
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch beziffern sich die Ausgaben für das Wohngeld in den Jahren 1999 und 2000
a) insgesamt,
b) für den Bund,
c) für die jeweiligen Länder?
Wie hoch beziffert sich die Differenz zwischen dem Haushaltansatz der Wohngeldausgaben und den tatsächlichen Ausgaben in den Jahren 1999 und 2000
a) insgesamt,
b) für den Bund,
c) für die jeweiligen Länder?
Wie hoch beziffern sich die Ausgaben für das pauschalierte Wohngeld in den Jahren 1999 und 2000
a) insgesamt,
b) für den Bund,
c) für die jeweiligen Länder?
Worin liegen im Detail die Ursachen für das Sinken bzw. Steigen der Wohngeldausgaben im Vergleich der Jahre 1999 und 2000?
Wie entwickelten sich die Fallzahlen der Anspruchsberechtigten, differenziert nach Tabellenwohngeldempfängern und Empfängern von pauschaliertem Wohngeld sowie unterteilt nach Ost- und Westländern in den Jahren 1999 und 2000?
Welche Recherchen, Schätzungen, Rechnungen bzw. Prognosen (bitte im Detail nachvollziehbar angeben) haben die Bundesregierung veranlasst, von ihrem 1999 ursprünglich prognostizierten Mehrbedarf für die Wohngeldnovelle ab 2001 (475 Mio. DM in 2001, 675 Mio. DM in 2002, 650 Mio. DM in 2003) bei der Aufstellung des Haushaltes 2001abzugehen?
Wie werden sich nach Ansicht der Bundesregierung die Fallzahlen der Anspruchsberechtigten, differenziert nach Wohngeldempfängern und Mietzuschuss-Empfängern sowie unterteilt nach Ost- und Westländern in den Jahren 2001, 2002, 2003, 2004 entwickeln und wie begründet die Bundesregierung ihre Prognose?
Welchen Finanzbedarf prognostiziert die Bundesregierung aus heutiger Sicht für die Wohngeldausgaben in den Jahren 2002, 2003, 2004 und wie begründet sie diesen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil der anspruchsberechtigten Haushalte, die nach bisherigem Wohngeldrecht Empfänger von pauschaliertem Wohngeld waren und deren Miete nach neuem Wohngeldrecht die nunmehr geltenden Miethöchstbeträge überschreitet?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Differenz zwischen dem nach der Wohngeldnovelle zu zahlenden Mietzuschuss an anspruchsberechtigte Haushalte und den im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes anerkannten laufenden Aufwendungen für die Unterkunft?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Höhe durch die Festlegung von Miethöchstbeträgen für Mietzuschuss- Empfänger nach dem neuen Wohngeldgesetz Ländern und Kommunen zusätzliche erhöhte Sozialhilfekosten für laufende Aufwendungen für die Unterkunft entstehen?