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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schlussfolgerungen aus Bundesrechnungshof-Bericht über Bewirtschaftung von Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens (G-SIG: 14010545)

Missstände bei der Gesellschaft zur Verwaltung der Eisenbahnimmobilien, Schadensumfang, Schadenersatzforderungen des Bundes

Fraktion

PDS

Datum

15.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/163722. 09. 99

Schlussfolgerungen aus Bundesrechnungshof-Bericht über Bewirtschaftung von Immobilien des Bundeseisenbahnvermögens

der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz, Dr. Winfried Wolf, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof vom 23. November 1998 (Drucksache 14/29, S. 145 ff.) werden erhebliche Missstände innerhalb einer Gesellschaft mit mittelbarer Bundesbeteiligung, die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens verwalten und verwerten sollte, konstatiert. Diese Missstände führten zu einer erheblichen finanziellen Schädigung des Bundeseisenbahnvermögens und des Bundes.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem vom Bundesrechnungshof dargelegten Tatsachen gezogen?

2

Sind Schadensersatzforderungen geltend gemacht worden, wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

3

Vertritt die Bundesregierung auch heute noch die Ansicht, dass über 700 000 DM hinausgehende Schadensersatzforderungen rechtlich nicht durchsetzbar seien? Wenn ja, wie begründet sie Zweifel an der Durchsetzbarkeit solcher Forderungen?

4

Zieht die Bundesregierung dennoch in Erwägung, nach Abschluss eines eventuellen ersten Schadensersatzverfahrens über 700 000 DM weitere Forderungen gerichtlich geltend zu machen?

5

Welche Konsequenzen wird das ordnungswidrige Verhalten des Geschäftsführers der Gesellschaft, durch das der Schaden teilweise verursacht wurde, haben?

6

Wie erklärt die Bundesregierung, dass eine angemessene Vertretung der Interessen des Bundes im Aufsichtsrat der Gesellschaft nicht gegeben war?

7

Wie erklärt die Bundesregierung, dass außerhalb des Gesellschaftszweckes liegende Tätigkeiten der Gesellschaft vom Aufsichtsrat nicht unterbunden wurden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Argumente des Bundesrechnungshofes, dass das Bundesministerium als mittelbarer Eigentümer der Gesellschaft und das Bundeseisenbahnvermögen als Eigentümer der bewirtschafteten Immobilien weitgehende Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft hatten?

9

Hätten nach Ansicht der Bundesregierung bei einer inhaltlichen Kontrolle der von der Gesellschaft abgerechneten Beträge für Aufwendungen und Provisionen unnötige Ausgaben für den Bundeshaushalt vermieden werden können?

Berlin, den 15. September 1999

Gerhard Jüttemann Rolf Kutzmutz Dr. Winfried Wolf Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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