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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Familienförderung und Alleinerziehende (G-SIG: 14010562)

Steuerliche Behandlung von Kinderbetreuungskosten und Haushaltsfreibeträgen für Alleinerziehende, Auswirkungen der geplanten Änderungen

Fraktion

PDS

Datum

28.10.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/169029. 09. 99

Familienförderung und Alleinerziehende

der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In seinen Beschlüssen vom November 1998 hat das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche steuerliche Behandlung verheirateter Eltern gegenüber solchen, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft leben, kritisiert und deren Gleichstellung eingefordert. Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft können gegenwärtig die für Alleinerziehende geltenden steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Das betrifft die Absetzbarkeit von berufsbedingten Kinderbetreuungskosten, die es seit 1985 für Alleinerziehende gibt, sowie den Haushaltsfreibetrag, der 1982 für Alleinerziehende als Kompensation für das Ehegattensplitting eingeführt wurde.

In einer ersten Stufe hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des sogenannten Betreuungsaufwandes vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, für jedes Kind einen Betreuungsfreibetrag in Höhe von 3 024 DM einzuführen. Gleichzeitig soll das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 20 DM erhöht werden. Die bisherige Regelung zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende entfällt.

Bis spätestens 1. Januar 2002 muss der Gesetzgeber in einem zweiten Schritt in Anknüpfung an den bisherigen Haushaltsfreibetrag eine Neuregelung zum sogenannten Erziehungsbedarf treffen.

Die in der ersten Stufe der Urteilsumsetzung vorgeschlagenen Neuregelungen führen bei Alleinerziehenden teilweise zu einer Verschlechterung gegenüber ihrer jetzigen Situation sowie gegenüber Ehepaaren und Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Familienverbände befürchten, dass die in der zweiten Stufe notwendigen Neuregelungen zum Erziehungsbedarf diese Tendenz noch einmal verstärken werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Aus welchen Gründen wurden für Alleinerziehende a) 1985 die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie b) 1982 der Haushaltsfreibetrag eingeführt?

2

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die Situation für Alleinerziehende seit Einführung der Steuervergünstigungen soweit verändert hat, dass die ursprünglichen Begründungen für die betreffenden Sonderregelungen nicht mehr zutreffend sind?

3

In welchem Umfang haben Alleinerziehende 1998 die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Anspruch genommen und wie hoch war die entsprechende monatliche Entlastung (bitte nach Einkommensgruppen differenzieren)?

4

Ist es zutreffend, dass der geplante Betreuungsfreibetrag dem Halbteilungsgrundsatz unterliegt, so dass dadurch nicht nur der betreuende Elternteil, sondern auch der nichtbetreuende, barunterhaltsverpflichtete Elternteil finanziell entlastet wird?

5

Unter welchen Voraussetzungen kann der Betreuungsfreibetrag vollständig durch den alleinerziehenden betreuenden Elternteil in Anspruch genommen werden?

6

Wie hoch ist die Zahl der Alleinerziehenden, für die ein Betreuungsfreibetrag von a) 1 512 DM (bei Halbteilung) bzw. b) 3 024 DM (bei alleiniger Inanspruchnahme) eine deutliche Schlechterstellung gegenüber der jetzt möglichen steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 4 000 DM bringt?

Wie hoch ist die jeweilige zu erwartende Mehrbelastung?

7

Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass die Kindergelderhöhung um 20 DM ebenfalls dem Halbteilungsgrundsatz unterliegt und damit der nichtbetreuende, barunterhaltsverpflichtete Elternteil finanziell entlastet wird, während der alleinerziehende und betreuende Elternteil nur eine Kindergelderhöhung von 10 DM erhält?

8

Durch welche Regelung will die Bundesregierung verhindern, dass die in einer zweiten Stufe notwendige Neuregelung zum Erziehungsbedarf bei Wegfall des als grundgesetzwidrig eingestuften Haushaltsfreibetrages eine finanzielle Schlechterstellung von Alleinerziehenden gegenüber ihrer jetzigen Situation bewirkt?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine neue Ungleichbehandlung zwischen Alleinerziehenden und verheirateten Eltern entstehen würde, wenn zwar beide Gruppen bezüglich der finanziellen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsaufwandes gleichgestellt werden, aber nur verheiratete Eltern eine staatliche Subventionierung in Form des Ehegattensplittings in Anspruch nehmen können?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die kindbedingte finanzielle Belastung eines alleinerziehenden Elternteils größer ist als bei zusammenlebenden Eltern?

Wenn ja, welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab?

Berlin, den 23. September 1999

Christina Schenk Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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