Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds für Verkehrsinfrastruktur-Investitionen
der Abgeordneten Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Prioritäten bei der Verwendung der Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds für Verkehrsinfrastruktur-Investitionen im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 14/1393) hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Projekte und die zu beantragende Förderhöhe aus den EU-Strukturfonds gegenwärtig zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Verkehrsressorts der Bundesländer abgestimmt werden und dass die EU-Kommission aufgrund der von der Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern noch einzureichenden Programmunterlagen über die tatsächliche Förderhöhe entscheidet (Antwort auf Frage 1).
In der gleichen Antwort-Drucksache hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit den sächsischen Projekten in Antwort 1 ebenfalls mitgeteilt, dass das Bundesprogramm nach Auffassung der Bundesregierung nur Verkehrsinfrastrukturvorhaben umfassen soll, für die die Zuständigkeit beim Bund liegt und die Bestandteil der transeuropäischen Verkehrsnetze sind bzw. wichtige Zubringerfunktionen für diese Netze erfüllen.
Weiterhin teilte die Bundesregierung mit, dass sie die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über die künftige Finanzausstattung der EU-Strukturfonds und die auf Deutschland entfallenden Mittel unterrichtet hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie ist der momentane Stand der Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und den Verkehrsressorts der Bundesländer über die jeweiligen Projekte und die zu beantragenden Förderhöhen (differenziert nach den jeweiligen Bundesländern, den jeweiligen betreffenden Projekten und nach der die jeweiligen Bundesländer und Projekte betreffenden zu beantragenden Förderhöhe)?
Sind die in Abstimmung mit den Ländern zu erarbeitenden bzw. erarbeiteten Programmunterlagen durch die Bundesregierung bei der EU-Kommission bereits eingereicht worden bzw. wann ist mit der Einreichung zu rechnen?
Inwiefern erfüllen die von der sächsischen Staatsregierung vorgeschlagenen Vorhaben Bundesautobahn A 72 und City-Tunnel Leipzig die Bedingungen „Zuständigkeit des Bundes und Bestandteil des transeuropäischen Verkehrsnetzes bzw. wichtige Zubringerfunktionen“?
Welchen Standpunkt (ablehnend oder zustimmend?) bezieht die Bundesregierung zu diesen beiden Vorhaben?
Wird sie bereit sein, diese in den bei der EU-Kommission zu beantragenden Programmkatalog mit aufzunehmen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wann wird die Bundesregierung die Ausschüsse des Deutschen Bundestages über das bei der EU-Kommission zu beantragende bzw. beantragte Programm sowie die zu beantragende bzw. beantragte Förderhöhe unterrichten?